Mesdames et Messieurs,
Le Canton de Thurgovie va déposer - sous peu - une Initiative Cantonale à Berne.
Comme but et, comme de par le passé, les Cartes d'identité non biométriques pourront à l'avenir, également être disponibles (délivrées) dans (par) les Communes !
Le Gouvernment (Conseil d'Etat) du Canton de Thurgovie vient de soutenir officiellement, dans sa réponse du 8 décembre 2009 à une Motion déposée et soutenue par 77 des 130 membres du Grand Conseil thurgovien, et demande ainsi au Parlement cantonal de reconnaître cette Motion pour valable, afin que le Canton de Thurgovie puisse déposer une Initiative Cantonale à Berne, avec le texte suivant :
********************************************************************************
Le Canton de Thurgovie soumet à l'Assemblée fédérale l'Initiative Cantonale suivante :
Il est demandé à la Confédération de supprimer - sans aucun rajout - les dispositions transitoires de la modification du 13 juin 2008 dans la Loi fédérale sur les documents d'identité des ressortissants suisses (Loi sur les documents d'identité, LDI; RS 143.1) :
"Les Cartes d'identité sans puce peuvent encore être commandées en Suisse selon l'ancienne procédure auprès de la commune de domicile dans un délai de deux ans au plus à compter de l'entrée en vigueur de la présente modification; les cantons fixent la date à partir de laquelle elles ne pourront plus être commandées qu?aux autorités d'établissement des documents d'identité."
********************************************************************************
Cette Initiative Cantonale a pour but final que les Administrations communales de toute la Suisse puissent continuer, à l'avenir, de délivrer des Cartes d'identité non biométriques et que les Citoyennes et Citoyens ne doivent pas se rendre dans les rares Centres de saisies biométriques cantonaux (par example un seul centre dans le Canton de Vaud avec 688'000 habitants et 375 Communes!), lorsqu'ils n'ont besoin que d'une Carte d'identité non biométrique.
N.B. Cette Iniative Cantonale pionnière a de grandes chances d'entrer en force sous la Coupole à Berne (au vu des nombreuses Interpellations, Motions et Questions de tous Partis allant dans le même sens)... mais seulement dans la mesure où la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats, lors de sa prochaine Séance du 1 février 2010 acepte l'Initiative parlementaire :
09.471 Documents d'identité biométriques
http://www.parlament.ch/f/suche/pages/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471
Cette Initiative parlementaire fédérale demande aussi et, d'une part, qu'il soit (reste) possible d'obtenir une Carte d'identité non biométrique et, d'autre part, que l'enregistrement centralisé des données biométriques ne soit PAS obligatoire.
Ainsi, toutes les Citoyennes et tous les Citoyens suisses conserveront la Liberté de choix pour les Cartes d'identité, ainsi que pour la Banque de données centralisée... encore bien plus cruciale pour la protection de l'intégrité de leurs données prsonnelles (voire la Feuille d'informations annexée).
Ce n'est seulement et, à la condition que nous arrivions - tous ensemble - à assurer le succès de cette Initiative parlementaire que l'Initiative Cantonale thurgovienne sera examinée dans le cadre de la Révision des Lois sur les documents d?identité.
Si cet objectif peut être atteint... dépend entre autres, lire centralement de votre Soutien dynamique. En effet, en août 2009, la même Commission du Conseil des Etats rejeta déjà, par 6 voix contre 3... la même proposition.
Suite à la Votation ultérieure et déterminée du Conseil national, lors de la Session d'hiver (en date du 24 novembre 2009 et au résultat sans contestation de 144 contre 41 !), elle doit à nouveau se pencher sur cet objet.
Bref, l'issue heureuse ou non de cette problématique (pour nos Libertés) dépend à nouveau et, pour une deuxième fois, de quelques voix et personnes à la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats.
Nous vous prions donc instamment, d'écrire un (des) courriel(s) personnel(s) - LE PLUS RAPIDEMENT POSSIBLE (MAIS AU PLUS TARD AVANT LE 31 JANVIER 2009 !) - à titre personnel, comme simple Citoyyenne et Citoyen à l'un ou l'autre des membres du Commission des institutions politiques du Conseil des Etats figurant sur la liste ci-après, en leurs "donnant du Punch", afin qu'ils aient, le 1 février 2010, le courage de voter OUI ! (OUI ! = approbation de cette modification législative au sujet des Cartes d'identité et de la Banque de données centrale) à l'Initiative parlementaire :
09.471 Documents d'identité biométriques
Inderkum Hansheiri (PDC/UR), h.inderkum@comed.ch
Lombardi Filippo (PDC/TI), lombardi@teleticino.ch
Niederberger Paul (PDC/NW), paul.niederberger@parl.ch
Schwaller Urs (PDC/FR), urs.schwaller@parl.ch
Germann Hannes (UDC/SH), hannes.germann@parl.ch
Reimann Maximilian (UDC/AG), maximilian.reimann@parl.ch
Briner Peter (PLR/SH), peter.briner@tresura.ch
Büttiker Rolf (PLR/SO), r.buettiker@datacomm.ch
Egerszegi-Obrist Christine (PLR/AG), ch_egerszegi@bluewin.ch
Freitag Pankraz (PLR/GL), pankraz.freitag@solnet.ch
Berset Alain (PS/FR), alain.berset@parl.ch
Cramer Robert (Verts/GE), robert.cramer@parlement.ch
Hêche Claude (PS/JU), claude.heche@bluewin.ch
Faites savoir à ces Elu(e)s à Berne, combien cette thématique est importante pour les Suissesses et les Suisses qui aiment la Liberté et COMBIEN IL EST IMPORTANT que la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats dise OUI ! le 1 février 2010 à ladite Initiative parlementaire (fédérale et non pas issue du Grand Conseil thurgovien).
Enfin, il va sans dire que nous vous saurions aussi gré de soutenir la démarche pionnière du Canton de Thurgovie, en interpellant - dans la même ET bonne direction - des Elu(e)s dans vos Parlements cantonaux respectifs.
Nous vous remercions chaleureusement pour votre Soutien et vous saluons cordialement.
Veuillez trouver plus de détails, ainsi qu'une Revue de presse au sujet de la Motion et de l'Initiative Cantonale précitée(s) dans la Feuille d'informations annexée (en Allemand) :
Feuille d'informations au sujet de l'Initiative parlementaire 09.471 "Pièces d'identité biométriques"
1. Le Canton de Thurgovie va déposer sous peu une Initiative au Conseil des Etats Cantonale. Pour but, les cartes d'identité non biométriques devront, à l'avenir, également pouvoir être disponibles (délivrées) dans (par) les Communes.
2. Laisser la responsabilité de l'émission des Cartes d'dentité aux Communes correspond, selon la Constitution, au principe de subsidiarité.
3. La Carte d'identité non biométrique permet de voyager sans encombre dans 29 Pays d'Europe.
4. La conservation (à risques) des données (biométriques), dans une Banque de données centralisée reste le contre argument principal, comme lors de la Votation populaire du 17 mai 2009.
5. Dans le Budget 2010 de la Confédération, toutes les dépenses pour la Banque de données centralisées ISA (empreintes digitales) ont d'ores et déjà été tracées (refusées), tant par le Conseil National que par le Conseil des Etats.
6. A l'international, et à de très rares exceptions, tous les Etats démocratiques ont renoncé à une conservation centralisée des données biométriques contenues dans les Passeports.
7. Du fait d'une Banque de données centralisée, la Suisse se mettrait d'elle-même dans une position de faiblesse, à savoir de chantage.
Exemple 1 : Pour le chantage de l'Autriche par les U.S.A.
Exemple 2 : Pour l'accès des U.S.A. aux empreintes digitales et profils ADN en Allemagne.
8. Les données biométriques de personnes innocentes sont - entre autres - très précieuses pour des faussaires (Visas, etc.).
9. Dangers (réels, car déjà arrivés) d'attaques de Hackers contre les Banques de données de l'Administration fédérale et d'autres instances administratives.
10. Dangers de vols et de (re-)ventes de données biométriques par des Collaborateurs indélicats des organes précités.
11. Dangers de perte de millions de données biométriques par d'autres Collaborateurs (voir les pertes de Laptops en Angleterre, etc.).
Le Canton de Thurgovie va déposer - sous peu - une Initiative Cantonale à Berne.
Comme but et, comme de par le passé, les Cartes d'identité non biométriques pourront à l'avenir, également être disponibles (délivrées) dans (par) les Communes !
Le Gouvernment (Conseil d'Etat) du Canton de Thurgovie vient de soutenir officiellement, dans sa réponse du 8 décembre 2009 à une Motion déposée et soutenue par 77 des 130 membres du Grand Conseil thurgovien, et demande ainsi au Parlement cantonal de reconnaître cette Motion pour valable, afin que le Canton de Thurgovie puisse déposer une Initiative Cantonale à Berne, avec le texte suivant :
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Le Canton de Thurgovie soumet à l'Assemblée fédérale l'Initiative Cantonale suivante :
Il est demandé à la Confédération de supprimer - sans aucun rajout - les dispositions transitoires de la modification du 13 juin 2008 dans la Loi fédérale sur les documents d'identité des ressortissants suisses (Loi sur les documents d'identité, LDI; RS 143.1) :
"Les Cartes d'identité sans puce peuvent encore être commandées en Suisse selon l'ancienne procédure auprès de la commune de domicile dans un délai de deux ans au plus à compter de l'entrée en vigueur de la présente modification; les cantons fixent la date à partir de laquelle elles ne pourront plus être commandées qu?aux autorités d'établissement des documents d'identité."
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Cette Initiative Cantonale a pour but final que les Administrations communales de toute la Suisse puissent continuer, à l'avenir, de délivrer des Cartes d'identité non biométriques et que les Citoyennes et Citoyens ne doivent pas se rendre dans les rares Centres de saisies biométriques cantonaux (par example un seul centre dans le Canton de Vaud avec 688'000 habitants et 375 Communes!), lorsqu'ils n'ont besoin que d'une Carte d'identité non biométrique.
N.B. Cette Iniative Cantonale pionnière a de grandes chances d'entrer en force sous la Coupole à Berne (au vu des nombreuses Interpellations, Motions et Questions de tous Partis allant dans le même sens)... mais seulement dans la mesure où la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats, lors de sa prochaine Séance du 1 février 2010 acepte l'Initiative parlementaire :
09.471 Documents d'identité biométriques
http://www.parlament.ch/f/suche/pages/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471
Cette Initiative parlementaire fédérale demande aussi et, d'une part, qu'il soit (reste) possible d'obtenir une Carte d'identité non biométrique et, d'autre part, que l'enregistrement centralisé des données biométriques ne soit PAS obligatoire.
Ainsi, toutes les Citoyennes et tous les Citoyens suisses conserveront la Liberté de choix pour les Cartes d'identité, ainsi que pour la Banque de données centralisée... encore bien plus cruciale pour la protection de l'intégrité de leurs données prsonnelles (voire la Feuille d'informations annexée).
Ce n'est seulement et, à la condition que nous arrivions - tous ensemble - à assurer le succès de cette Initiative parlementaire que l'Initiative Cantonale thurgovienne sera examinée dans le cadre de la Révision des Lois sur les documents d?identité.
Si cet objectif peut être atteint... dépend entre autres, lire centralement de votre Soutien dynamique. En effet, en août 2009, la même Commission du Conseil des Etats rejeta déjà, par 6 voix contre 3... la même proposition.
Suite à la Votation ultérieure et déterminée du Conseil national, lors de la Session d'hiver (en date du 24 novembre 2009 et au résultat sans contestation de 144 contre 41 !), elle doit à nouveau se pencher sur cet objet.
Bref, l'issue heureuse ou non de cette problématique (pour nos Libertés) dépend à nouveau et, pour une deuxième fois, de quelques voix et personnes à la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats.
Nous vous prions donc instamment, d'écrire un (des) courriel(s) personnel(s) - LE PLUS RAPIDEMENT POSSIBLE (MAIS AU PLUS TARD AVANT LE 31 JANVIER 2009 !) - à titre personnel, comme simple Citoyyenne et Citoyen à l'un ou l'autre des membres du Commission des institutions politiques du Conseil des Etats figurant sur la liste ci-après, en leurs "donnant du Punch", afin qu'ils aient, le 1 février 2010, le courage de voter OUI ! (OUI ! = approbation de cette modification législative au sujet des Cartes d'identité et de la Banque de données centrale) à l'Initiative parlementaire :
09.471 Documents d'identité biométriques
Inderkum Hansheiri (PDC/UR), h.inderkum@comed.ch
Lombardi Filippo (PDC/TI), lombardi@teleticino.ch
Niederberger Paul (PDC/NW), paul.niederberger@parl.ch
Schwaller Urs (PDC/FR), urs.schwaller@parl.ch
Germann Hannes (UDC/SH), hannes.germann@parl.ch
Reimann Maximilian (UDC/AG), maximilian.reimann@parl.ch
Briner Peter (PLR/SH), peter.briner@tresura.ch
Büttiker Rolf (PLR/SO), r.buettiker@datacomm.ch
Egerszegi-Obrist Christine (PLR/AG), ch_egerszegi@bluewin.ch
Freitag Pankraz (PLR/GL), pankraz.freitag@solnet.ch
Berset Alain (PS/FR), alain.berset@parl.ch
Cramer Robert (Verts/GE), robert.cramer@parlement.ch
Hêche Claude (PS/JU), claude.heche@bluewin.ch
Faites savoir à ces Elu(e)s à Berne, combien cette thématique est importante pour les Suissesses et les Suisses qui aiment la Liberté et COMBIEN IL EST IMPORTANT que la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats dise OUI ! le 1 février 2010 à ladite Initiative parlementaire (fédérale et non pas issue du Grand Conseil thurgovien).
Enfin, il va sans dire que nous vous saurions aussi gré de soutenir la démarche pionnière du Canton de Thurgovie, en interpellant - dans la même ET bonne direction - des Elu(e)s dans vos Parlements cantonaux respectifs.
Nous vous remercions chaleureusement pour votre Soutien et vous saluons cordialement.
Veuillez trouver plus de détails, ainsi qu'une Revue de presse au sujet de la Motion et de l'Initiative Cantonale précitée(s) dans la Feuille d'informations annexée (en Allemand) :
Feuille d'informations au sujet de l'Initiative parlementaire 09.471 "Pièces d'identité biométriques"
1. Le Canton de Thurgovie va déposer sous peu une Initiative au Conseil des Etats Cantonale. Pour but, les cartes d'identité non biométriques devront, à l'avenir, également pouvoir être disponibles (délivrées) dans (par) les Communes.
2. Laisser la responsabilité de l'émission des Cartes d'dentité aux Communes correspond, selon la Constitution, au principe de subsidiarité.
3. La Carte d'identité non biométrique permet de voyager sans encombre dans 29 Pays d'Europe.
4. La conservation (à risques) des données (biométriques), dans une Banque de données centralisée reste le contre argument principal, comme lors de la Votation populaire du 17 mai 2009.
5. Dans le Budget 2010 de la Confédération, toutes les dépenses pour la Banque de données centralisées ISA (empreintes digitales) ont d'ores et déjà été tracées (refusées), tant par le Conseil National que par le Conseil des Etats.
6. A l'international, et à de très rares exceptions, tous les Etats démocratiques ont renoncé à une conservation centralisée des données biométriques contenues dans les Passeports.
7. Du fait d'une Banque de données centralisée, la Suisse se mettrait d'elle-même dans une position de faiblesse, à savoir de chantage.
Exemple 1 : Pour le chantage de l'Autriche par les U.S.A.
Exemple 2 : Pour l'accès des U.S.A. aux empreintes digitales et profils ADN en Allemagne.
8. Les données biométriques de personnes innocentes sont - entre autres - très précieuses pour des faussaires (Visas, etc.).
9. Dangers (réels, car déjà arrivés) d'attaques de Hackers contre les Banques de données de l'Administration fédérale et d'autres instances administratives.
10. Dangers de vols et de (re-)ventes de données biométriques par des Collaborateurs indélicats des organes précités.
11. Dangers de perte de millions de données biométriques par d'autres Collaborateurs (voir les pertes de Laptops en Angleterre, etc.).
http://www.union-ch.com/file/Faktenblatt.pdf
Scandales bancaires, ordures, pollution, dioxines, un lien subtil à bien comprendre
liens ci-dessus à cliquer, merci.http://desiebenthal.blogspot.com/
Il existe des complots d'initiés destructeurs:Exemples: Contre Kennedy, Ferrayé
Les vraies raisons du meurtre de JFK,
causes des crises monétaires et du subprime (hypothécaires)
Mensonges du CO2 http://video.google.fr/videoplay?docid=-4123082535546754758
Bitte leiten Sie diese Information INKLUSIVE der Beilage (siehe pdf) an alle Ihre Freunde und Bekannten weiter und motivieren diese, sich an der Emailaktion zu beteiligen. Jede Email zählt!
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Kanton Thurgau wird in Kürze folgende Standesinitiative einreichen: Nicht-biometrische Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei der Gemeinde erhältlich sein.
Die Regierung des Kantons Thurgau unterstützt in ihrer Antwort vom 8.12.2009 offiziell eine von 77 von den total 130 Kantonsrätinnen und Kantonsräten des Kantons Thurgau eingereichte Motion vom 17.6.2009 und beantragt dem Kantonsparlament, diese Motion für erheblich zu erklären, damit der Kanton Thurgau eine Standesinitiative in Bern einreicht mit folgendem Text:
******************************
**************************************************
Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:
"Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können."
********************************************************************************
Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass auch in Zukunft die Schweizer Gemeindeverwaltungen nicht-biometrische Identitätskarten abgeben dürfen und die Bürgerinnen und Bürger nicht zu einem der wenigen biometrischen Erfassungszentrum reisen müssen, wenn sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte benötigen. In den meisten Kantonen wird es nur 1 einziges Ausweiszentrum geben, u.a. im Kanton VD mit 688'000 Einwohnern! Ein beispielloser Abbau des Service Public für eine vielgeschätzte Aufgabe, die heute und auch in Zukunft problemlos von den 375 (!) politischen Gemeinden im Kanton VD (bzw. den 2'600 Gemeinden in der ganzen Schweiz) wahrgenommen werden kann.
Diese Standesinitiative hat sehr grosse Chancen, umgesetzt zu werden, aber nur dann, wenn die Staatspolitische Kommission des Ständerates an ihrer Sitzung vom 1.2.2010 der auf eidgenössischer Ebene derzeit hängigen Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" ( http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471 ) zustimmt. Diese Kommissionsinitiative verlangt zum einen, dass nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können, und zum andern, dass die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch ist. Damit hätten ALLE Schweizer Bürgerinnen und Bürger die WAHLFREIHEIT bei der Identitätskarte und der zentralen Datenbank! Nur wenn wir es alle gemeinsam schaffen, dieser Kommissionsinitiative zum Erfolg verhelfen zu können, wird auch die Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau im Rahmen der dafür nötigen Revision des Ausweisgesetzes berücksichtigt werden.
Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt unter anderem von Ihrer aktiven Mithilfe ab. Denn diese Ständerats-Kommission lehnte im August 2009 die gleiche Vorlage bereits einmal mit 3:6 ab, muss jetzt aber nochmals ein zweites Mal darüber abstimmen, weil der Nationalrat am 24.11.2009 mit dem ausgesprochen deutlichen Resultat von 144:41 der Kommissionsinitiative ?09.471 Biometrische Ausweise? zustimmte. Bitte schreiben Sie daher als Privatperson und Stimmbürger dieses Landes UNBEDINGT SO RASCH WIE MOEGLICH (SPAETESTENS ABER BIS 31. JANUAR 2010) dem einen oder anderen der nachfolgend genannten Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Ständerates eine Email und stärken Sie diesen Leuten den Rücken, dass sie den Mut haben, am 1.2.2010 mit JA (JA=Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung bei ID und Datenbank) zur Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" zu stimmen:
Inderkum Hansheiri (CVP/UR), h.inderkum@comed.ch
Lombardi Filippo (CVP/TI), lombardi@teleticino.ch
Niederberger Paul (CVP/NW), paul.niederberger@parl.ch
Schwaller Urs (CVP/FR), urs.schwaller@parl.ch
Germann Hannes (SVP/SH), hannes.germann@parl.ch
Reimann Maximilian (SVP/AG), maximilian.reimann@parl.ch
Briner Peter (FDP/SH), peter.briner@tresura.ch
Büttiker Rolf (FDP/SO), r.buettiker@datacomm.ch
Egerszegi-Obrist Christine (FDP/AG), ch_egerszegi@bluewin.ch
Freitag Pankraz (FDP/GL), pankraz.freitag@solnet.ch
Berset Alain (SP/FR), alain.berset@parl.ch
Cramer Robert (Grüne/GE), robert.cramer@parlement.ch
Hêche Claude (SP/JU), claude.heche@bluewin.ch
Lassen Sie diese Volksvertreter wissen, wie wichtig allen freiheitsliebenden Schweizerinnen und Schweizern diese Thematik ist, dass die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 1.2.2010 zu dieser Kommissionsinitiative JA sagt. Achten Sie darauf, dass diese Emails nicht gehässig oder drohend sind ("Sie müssen, sonst..."), sondern sachlich und korrekt ("Bitte stimmen Sie mit Ja aus diesen und diesen Gründen...").
ACHTUNG: Es ist sehr wichtig, dass Sie in Ihren Emails an die Parlamentarier die Zustimmung zu dieser Kommissionsinitiative nicht nur wegen der Wahlfreiheit der ID fordern, sondern AUCH gegen die obligatorische Datenbank argumentieren (es finden sich mehr als genug Argumente im beiliegenden Faktenblatt). Denn sonst besteht die Gefahr, dass einige dieser Parlamentarier zwar einer Wahlfreiheit zur ID zustimmen würden, die Initiative als Ganzes jedoch ablehnen, weil sie die Gefahren der obligatorischen Datenbank noch nicht erkannt haben. Es wird aber nur ein "Zustimmen" oder "Ablehnen" geben und die Initiative verlangt richtigerweise beides (Wahlfreiheit bei der ID und Wahlfreiheit bei der Datenbank).
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Details sowie Medienberichte zu dieser Motion/Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau finden Sie in der beiliegenden Datei "Faktenblatt" mit folgendem Inhalt:
Faktenblatt zur Parlamentarischen Initiative 09.471 "Biometrische Ausweise"
1. Der Kanton Thurgau wird in Kürze folgende Standesinitiative einreichen: Nicht-biometrische Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei der Gemeinde erhältlich sein
2. Die ?Identitätskarte bei den Gemeinden belassen? entspricht dem verfassungsmässigen Subsidiaritätsprinzip
3. Die (nicht-biometrische) Identitätskarte genügt für Reisen in 29 europäische Länder
4. Die zentrale Speicherung der Daten als Haupt-Gegenargument in der Volksabstimmung vom 17.5.2009
5. Im Bundesbudget 2010 wurden bereits alle Ausgaben für die zentrale Datenbank ISA mit Fingerabdrücken definitiv und vollumfänglich in beiden Räten gestrichen
6. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verzichten alle Staaten auf eine zentrale Speicherung der biometrischen Passdaten
7. Durch eine biometrische Datenbank würde sich die Schweiz erpressbar machen
Beispiel 1: Zur Erpressung von Österreich durch die USA
Beispiel 2: Zum Zugriff der USA zu Fingerabdrücken und DNA in Deutschland
8. Biometrische Daten von Unschuldigen sind u.a. für Visumsfälscher sehr wertvoll
9. Gefahr von Hackerattacken auf die Bundesverwaltung und andere behördliche Datenbanken
10. Gefahr durch Diebstahl und Weiterverkauf der biometrischen Daten durch eigene Mitarbeiter
11. Gefahr durch simplen Datenverlust durch eigene Mitarbeiter
http://www.union-ch.com/file/Faktenblatt.pdf
Faktenblatt zur
Kommissionsinitiative
09.471 "Biometrische Ausweise"
Die Kommissionsinitiative 09.471 "Biometrische Ausweise"
(http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471 ) lautet:
***************************************************************************************
Eingereichter Text:
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschliesst, eine Änderung des Ausweisgesetzes
auszuarbeiten, welche den anlässlich der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 geführten Diskussionen
über die biometrischen Ausweise Rechnung trägt:
1. Die dem Bundesrat übertragene Kompetenz zur Festlegung der Ausweisarten, welche mit einem
Datenchip versehen werden müssen, soll durch das Gesetz in der Weise eingeschränkt werden, dass
nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können.
2. Auf eine obligatorische zentrale Speicherung der Daten soll verzichtet werden. Es ist zu prüfen, ob
auf die zentrale Datenbank entweder überhaupt verzichtet wird oder ob jede Bürgerin und jeder
Bürger individuell verlangen darf, dass ihre bzw. seine Daten nicht zentral gespeichert werden.
***************************************************************************************
Diese Kommissionsinitiative fasst die Anliegen von insgesamt fünf Parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv.)
zusammen, die vor und nach der Volksabstimmung zu diesem Thema eingereicht wurden (09.431 n Pa.Iv.
Marra, SP, Ausweisgesetz; 09.435 n Pa.Iv. Hodgers, Grüne, Änderung des Ausweisgesetzes; 09.439 n
Pa.Iv. Meyer Thérèse, CVP, Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer
herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern; 09.440 n Pa.Iv. Fraktion SVP, Keine
zusätzlichen biometrischen Ausweise; 09.441 n Pa.Iv. Fraktion SVP, Biometrische Pässe ohne
Datenbank). Bevor die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ihre Kommissionsinitiative umsetzen
kann, muss sie noch die Zustimmung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einholen. Im
Nationalrat sind zudem zwei weitere Vorstösse zur gleichen Thematik pendent: 09.3678 Motion Kiener
Nellen, SP, Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den
Gemeinden sowie 09.3949 Motion Kiener Nellen, SP, Stopp dem Ausbau der zentralen Datenbank für
Fingerabdrücke. Diese zweite Motion wurde von 66 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnet.
Aufgrund der Patt-Situation bei der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit dem knappestmöglichen
Abstimmungsergebnis von 49,9% NEIN zu 50,1% JA bzw. einem Stimmenunterschied von schweizweit
lediglich 5504 Stimmen und einem Ständeverhältnis von 16 Kantone NEIN zu 10 Kantone JA ist die
Nachbesserung des Ausweisgesetzes (AwG) und der Ausweisverordnung (VAwG) unabdingbar.
Unter anderem folgende Gründe sprechen für die Zustimmung zu dieser Kommissionsinitiative 09.471
"Biometrische Ausweise":
1. Der Kanton Thurgau wird in Kürze folgende Standesinitiative einreichen: Nicht-biometrische
Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei der Gemeinde erhältlich sein
Die Regierung des Kantons Thurgau unterstützt in ihrer Antwort vom 8.12.2009 offiziell eine von 77 von
den total 130 Kantonsrätinnen und Kantonsräten des Kantons Thurgau eingereichte Motion vom 17.6.2009
und beantragt dem Kantonsparlament, diese Motion für erheblich zu erklären, damit der Kanton Thurgau
eine Standesinitiative in Bern einreicht mit folgendem Text:
********************************************************************************
Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im
Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1)
ersatzlos aufzuheben:
"Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung
noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die
Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt
werden können."
********************************************************************************
Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass auch in Zukunft die Schweizer Gemeindeverwaltungen nichtbiometrische
Identitätskarten abgeben dürfen und die Bürgerinnen und Bürger nicht in ein biometrisches
Erfassungszentrum reisen müssen, wenn sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte benötigen.
Weitere Details zu dieser Motion/Standesinitiative findet man unter:
http://161.78.2.130/grgeko/DetailView.php?
SESSID=e3d0e0c547e56fbe7a9e8b388d38edad&om_id=100&obj_id=4243 (ist die offizielle
Geschäftsdatenbank Kantonparlament Thurgau; dort rechts unten die beiden "Download"-Links anklicken)
Medienberichte darüber:
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/IDAusgabe-Gemeinden-machenmobil/
story/27981955 : "19.6.2009. ID-Ausgabe: Gemeinden machen mobil. Die Thurgauer Gemeinden
kämpfen dafür, dass sie weiterhin die Identitätskarten abgeben dürfen. Sie wollen mit einer Standesinitiative
das Bundesgesetz ändern."
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Gemeinden-wollen-ID-selbstabgeben/
story/14533306 : "18.8.2009. Gemeinden wollen ID selbst abgeben. Die Thurgauer Gemeinden
wollen weiterhin die ID an die Bürger abgeben können. Ständerat Hermann Bürgi ist zuversichtlich, dass
das Anliegen bei der Revision des Ausweisgesetzes aufgenommen wird. ... Jetzt bekommen die Gegner
der zentralisierten Abgabe Schützenhilfe aus Bern. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPKN)
habe am 19. Juni eine Kommissionsinitiative angenommen, die das Ausweisgesetz in einigen Punkten
ändern wolle. Damit habe das Parlament Anliegen der Bevölkerung aufgenommen, sagt der Thurgauer
Ständerat Hermann Bürgi (SVP). So solle unter anderem im Ausweisgesetz ausdrücklich festgehalten
werden, dass es weiterhin eine konventionelle ID geben müsse. Weiter solle der Verzicht auf die umstrittene
zentrale Datenbank geprüft werden. Wenn man das Ausweisgesetz in diesen Punkten ändere, sollte man
die dezentrale Abgabe der konventionellen ID wieder aufgreifen, findet Bürgi. Allenfalls könne er sich
einen entsprechenden Antrag vorstellen. Er erwarte, dass die Initiative der SPK-N von der
Staatspolitischen Kommission des Ständerats unterstützt werde. Das Ja der SPK-N sei mit 18:2
Stimmen überdeutlich."
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Gemeinden-sollen-weiterhin-Identitaetskartenausstellen-
koennen/story/27588389 : "11.12.2009. Gemeinden sollen weiterhin Identitätskarten ausstellen
können. Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei den Gemeinden beantragt werden können. Der Thurgau
soll eine Standesinitiative einreichen, um die gesetzliche Regelung zu ändern, wonach ID nur noch bei einer
speziellen kantonalen Stelle beantragt werden können. ... In ihrer am Freitag veröffentlichten
Motionsantwort stimmt die Kantonsregierung dem Begehren zu. Mit der Standesinitiative soll erreicht
werden, dass die Wohnsitzgemeinden weiterhin Anträge für ID entgegennehmen können."
http://www.tagblatt.ch/aktuell/thurgau/tb-tg/Gemeinden-sollen-ID-ausgeben;art219,1434612 :
"12.12.2009. Gemeinden sollen ID ausgeben. Der Kanton Thurgau soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass
Identitätskarten auch in Zukunft bei der Gemeinde beantragt werden können. Der Regierungsrat unterstützt
einen entsprechenden Vorstoss aus dem Grossen Rat."
2. Die „Identitätskarte bei den Gemeinden belassen" entspricht dem verfassungsmässigen
Subsidiaritätsprinzip
Die „Identitätskarte bei den Gemeinden belassen" ist wohl eines der einfachstmöglichen
Anwendungsbeispiele für das (in der Schweiz vielgelobte!) verfassungsmässige Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben sollen bei der föderal unterstmöglichen Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) vollzogen werden. Bei
der Bestellung und Aushändigung der Identitätskarten kann diese in den Gemeindeverwaltungen äusserst
bewährte und beliebte Dienstleistung problemlos von den Gemeinden weiter ausgeführt werden. Dort kann
sie am kostengünstigsten und sehr bürgernah erbracht werden (Bergkantone, grosse Kantone). Das KOMBIArgument
(Pass und Identitätskarte gleichzeitig kaufen) des Bundesamtes für Polizei sticht nicht. Eine
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wird immer die viel günstigere Identitätskarte ohne Chip wollen. Das
KOMBI-Angebot ist nur für Bürgerinnen und Bürger, die sich Reisen ausserhalb Europas leisten (können).
Es wäre skandalös, auf dieser Grundlage unsere Bürgerinnen und Bürger zu zwingen, persönlich und auf
eigene Kosten in die wenigen kantonalen Ausweiszentren reisen zu müssen, um lediglich eine Identitätskarte
zu erhalten. Dieser Mehraufwand wäre für die betagte Bevölkerung, Familien mit Kindern, Menschen mit
Behinderung usw. unzumutbar. In den meisten Kantonen wird es nur 1 einziges Ausweiszentrum geben, u.a.
im Kanton VD mit 688'000 Einwohnern! Ein beispielloser Abbau des Service Public für eine vielgeschätzte
Aufgabe, die heute und auch in Zukunft problemlos von den 375 (!) politischen Gemeinden im Kanton VD
(bzw. den 2'600 Gemeinden in der ganzen Schweiz) wahrgenommen werden kann.
http://www.letemps.ch/Page/Uuid/a74fbd70-56c7-11de-b3eee562a179aa80/
Passeport_biométrique_les_communes_blâment_la_centralisation : "12 juin 2009.
Passeport biométrique: les communes blâment la centralisation. L'ouverture d'un seul centre, à Lausanne,
pour l'établissement des nouveaux documents à partir de mars 2010 ravive le débat sur l'organisation
administrative de l'Etat. Une conférence de presse et une annonce à première vue anodine ont ravivé ce jeudi
l'animosité entre le canton et les communes vaudoises, que l'on cherche à pacifier depuis le début de la
législature. Par la même occasion le débat sur l'organisation de l'Etat et sa présence sur le territoire a repris
de plus belle. Après le oui étriqué du peuple suisse au passeport biométrique le 17 mai, Vaud vient de décider
qu'un seul centre, à Lausanne, intégré au Service de la population (SPOP), délivrera le nouveau sésame à
partir de mars 2010. Le même centre se chargera des cartes biométriques pour les étrangers non européens,
Schengen-Dublin oblige. Cela concerne les permis B, C et L."
3. Die (nicht-biometrische) Identitätskarte genügt für Reisen in 29 europäische Länder
Die folgenden Länder akzeptieren die (nicht-biometrische!) Schweizer Identitätskarte für die Einreise:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Grossbritannien), Zypern,
Norwegen, Liechtenstein, Island, Türkei.
(Stand Mai 2009, Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol, Sektion Ausweisschriften)
Um sich hier klar und deutlich auszudrücken: Um in diese 29 europäischen Staaten einzureisen, brauchen
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger keinen Schweizer Pass (weder einen biometrischen noch
einen nicht-biometrischen Pass). Sie brauchen auch keine biometrische Identitätskarte. Eine normale nichtbiometrische
Schweizer Identitätskarte ohne Chip wird von all diesen Staaten für die Einreise akzeptiert und
wird in der Schweiz (z.B. für Bank, Post, Bahnschalter usw.), in unseren 5 Nachbarstaaten und den weiteren
24 europäischen Ländern noch während Jahren gültig sein.
Auf einer solchen Grundlage den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ein gesetzlich garantiertes Recht zum
Bezug einer nicht-biometrischen Identitätskarte zu verwehren, wäre einer freiheitlichen Demokratie
unwürdig. Politik ist ein zu schnelllebiges Geschäft, als dass man sich hier auf irgendwelche mündlichen
Versprechen einzelner Regierungsmitglieder (die in einigen Jahren nicht mehr im Amt sind) oder Regelungen
auf Verordnungsstufe verlassen kann.
4. Die zentrale Speicherung der Daten als Haupt-Gegenargument in der Volksabstimmung vom
17.5.2009
Die vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und vom Berner Forschungsinstitut gfs
durchgeführte VOX-Analyse vom 9. Juli 2009 der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009
bestätigte das bereits in den Abstimmungsdiskussionen und Meinungsumfragen sichtbare Bild, dass die
grösste Ablehnung die Zentralisierung der Informationen und den Datenschutz betraf:
http://www.polittrends.ch/abstimmungen/abstimmungsanalysen/vox-analysen/2009-05-
17_VoxD.pdf : "Bei der Ablehnung der Vorlage überwogen Befürchtungen im Zusammenhang mit dem
Datenschutz."
Begleitstudie 2. Welle: April/Mai 2009 vom 05.05.09, durchgeführt vom gfs.bern:
http://www.gfsbern.ch/pub/sftrend_06_05_09-090506.pdf : "Von den gegnerischen Botschaften ist die
zum Überwachungsstaat am eingängigsten; eine eindeutige Mehrheit teilt dieses Bedenken. ... Argumentativ
verfügen beide Seiten über mehrheitsfähige Argumente. Auf der Ja-Seite ist das – trotz Expertenkritik – vor
allem die Sicherheit der neuen Pässe, etwas eingeschränkt auch die Reisefreiheit. Auf der Nein-Seite sind es
der Überwachungsstaat, die Kosten und etwas eingeschränkt die Verletzung der Privatsphäre. Bisher am
meisten gewirkt haben die Folgen der Zentralisierung von Daten auf das Privatleben im Fall einer
Zustimmung und die Einschränkung der Reisefreiheit bei einem Nein. Bei den unschlüssigen Personen
stehen sich auch gut zwei Wochen vor dem Stichtag zwei ähnliche Erwartungen gegenüber: die Angst vor
dem Überwachungsstaat auf der einen, die Befürchtungen vor Reiserestriktionen auf der anderen Seite."
Neue biometrische Pässe umstritten: Trendstudie 1. Welle: März/April 2009 vom 07.04.09, durchgeführt
vom gfs.bern:
http://www.gfsbern.ch/pub/sftrend_09_04_09.pdf : "Die vorläufige Bewertung der Argumente: Das
populärste Schlagwort gegen die neuen Reisepässe betrifft den „Überwachungsstaat". 64 Prozent der
Stimmberechtigten sind ganz oder eher der Meinung, mit ihrer Einführung mache man einen Schritt in diese
Richtung. Damit legt eine negative Botschaft die am meisten geteilte Basis für den Abstimmungskampf. 58
Prozent der Befragten sind zudem der Meinung, die neuen Pässe seien zu teuer. Schliesslich ist auch das
dritte der getesteten Nein-Argumente mit einer Zustimmungsrate von 57 Prozent mehrheitsfähig. Demnach
verletzt die zentrale Speicherung biometrischer Daten die Privatsphäre. Unter dem Strich gesehen, verfügt
die Nein-Seite damit über drei Botschaften, die mehrheitlich geteilt werden. Das ist auf der Ja-Seite nicht der
Fall. ... Der Schluss daraus ist eindeutig. Die vorläufigen Stimmabsichten am klarsten polarisiert das Nein-
Argument, wonach mit der vorgeschlagenen Einführung neuer Pässe die Privatsphäre tangiert wird. Das ist
zwar nicht ein generelles Nein zu biometrischen Reisedokumenten, doch eines, das sich gegen die
Zentralisierung der Informationen wendet."
5. Im Bundesbudget 2010 wurden bereits alle Ausgaben für die Erweiterung der zentralen Datenbank
ISA mit Fingerabdrücken definitiv und vollumfänglich in beiden Räten gestrichen
Die im Voranschlag der Eidgenossenschaft 2010 ursprünglich vorhandenen Ausgaben für die Speicherung
von Fingerabdrücken auf einer zentralen Datenbank (Investitionsausgaben von CHF 100'000 sowie
Betriebskosten Informatik Sachaufwand von CHF 200'000) wurden im Dezember 2009 von beiden
Kammern (Nationalrat und Ständerat) ersatzlos gestrichen.
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4812/316392/d_s_4812_316392_316509.htm :
"Ständerat - Wintersession 2009 - Elfte Sitzung - 09.12.09-08h25
09.041 Voranschlag der Eidgenossenschaft 2010 ...
Justiz- und Polizeidepartement. 403 Bundesamt für Polizei. Antrag der Kommission
A2114.0001 Informatik Sachaufwand
A4100.0126 Einführung biometrischer Pass
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ...
Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: ... Bei der Position "Einführung biometrischer Pass"
beispielsweise haben wir uns einander auf 100 000 bzw. 200 000 Franken angenähert. Es besteht
gewissermassen nur noch eine symbolische Differenz, um den Hinweis auf die zentrale Sammlung der
Fingerabdrücke und die Initiative wachzuhalten. ... Wir beantragen Ihnen deshalb, überall dem Nationalrat zu
folgen. ... Angenommen"
Aufgrund der Materialien im Protokoll der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist klar, dass mit
diesem rechtskräftigen Budgetbeschluss 2010 die Erweiterung der zentralen Datenbank um die
Fingerabdrücke mit Bezug auf die sehr deutliche Annahme der Kommissionsinitiative 09.471 "Biometrische
Ausweise" 2010 vorerst sistiert und einem Ausgabenmoratorium unterstellt werden muss.
6. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verzichten alle Staaten auf eine zentrale Speicherung der
biometrischen Passdaten
Nur in vier (!) anderen Ländern (Frankreich, Portugal, Niederlande und Grossbritannien) wird überhaupt eine
zentrale Speicherung der biometrischen Passdaten vorgenommen. Alle anderen Staaten, so auch die Schweizer
Nachbarstaaten Deutschland, Österreich und Fürstentum Liechtenstein, haben sich definitiv gegen eine zentrale
Speicherung von biometrischen Daten bei der Ausweiserstellung entschieden.
http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=35417 : Liechtenstein: "12.5.09. Gleichzeitig wird der
Fingerabdruck tatsächlich nur auf dem Chip gespeichert und nicht noch auf einer externen Datenbank», so
der Amtsleiter des Ausländer- und Passamts." Und in Österreich müssen sogar die lokalen Passbehörden die
biometrischen Daten nach Ausstellung des Reisedokuments löschen, d.h. es findet weder eine zentrale noch
eine lokale Speicherung der Daten statt. Auch in Deutschland ist eine zentrale Datenbank mit dauerhafter
Speicherung der (biometrischen und anderen) Daten deutscher Passinhaber verboten. §16 Abs. 2 Satz 1 des
deutschen Passgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf ) verbietet es,
Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von Pässen zum Anlass zu nehmen, die dafür erforderlichen Angaben
(also insbesondere die Personengrunddaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) und die biometrischen
Merkmale ausser bei den zuständigen Passbehörden zu speichern (also nur lokale Speicherung!). Der
Passhersteller darf die Daten nur temporär für die Dauer der Passherstellung speichern (§16 Abs. 3 Satz 2 PassG).
Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den
Passbewerber zu löschen (§16 Abs. 2 Satz 3 PassG). Zudem kann in Deutschland jeder Bürger wählen, ob er eine
Identitätskarte mit oder ohne biometrische Fingerabdrücke will.
Erst am 4.12.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem Gerichtsurteil
(http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?
action=html&documentId=843941&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF
01C1166DEA398649 ) entschieden, dass die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken unter
bestimmten Voraussetzungen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst und die
Regierung von Grossbritannien zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-segnet-Kompromissvorschlag-zu-biometrischen-
Reisepaessen-ab-198087.html : "15.01.2009. ... Die Mitgliedsländer können nun nicht mehr sagen, dass die
Einrichtung von biometrischen Datenbanken auf Grundlage dieser EU-Verordnung notwendig ist", so
Ludfords parlamentarischer Mitarbeiter Wouter van Ballegooij gegenüber heise online. Vielfach hätten
Mitgliedsstaaten beim Aufbau der Biometrie-Datenbanken auf Brüssel verwiesen. In der neu gefassten
Verordnung sei nun klargestellt, dass sie nicht zum Aufbau solcher Datenbanken ermächtigt oder
auffordert. ... Eine Grenze für die nationalen Regierungen hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung (Marper vs. UK) gesetzt. Darin hatte der
EGMR die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken für unverhältnismäßig und unvereinbar
mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Etwaige nationale Gesetze zu den
biometrischen Datenbanken fänden hier ihre EU-rechtliche Grenze, erläutert van Ballegooji."
http://www.lirak.li/index.php?src=documents&srctype=download&id=173 : "Deutscher Anwaltverein, Büro
Brüssel, Dezember 2008 ... Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 4.
Dezember 2008 ein Gesetz des Vereinigten Königreiches für unvereinbar mit Artikel 8 der EMRK über den
Schutz der Privatsphäre erklärt. Dieses Gesetz ermächtigt die britischen Behörden DNA-Profile und
Fingerabdrücke Verdächtigter unbefristet zu speichern, ungeachtet ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht.
Es wird bei der Speicherung außerdem nicht berücksichtigt, welche Tat einem Beschuldigten vorgeworfen wird.
… Der EGMR hatte abzuwägen, ob das Gesetz den Anforderungen des Artikels 8 EMRK entspricht und es
demnach für die Sicherheit einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, DNA-Profile unbeschränkt zu
speichern. … Die Kammer zeigte sich beeindruckt von der Machtfülle der britischen Behörden und wies auf die
Wahrscheinlichkeit einer Stigmatisierung von Unschuldigen durch ein System hin, das keinen Unterschied
zwischen Kriminellen zu Unschuldigen mache. Das Vereinigte Königreich wurde aufgefordert dieser Situation
abzuhelfen und den Klägern Schadensersatz zu zahlen."
Lesenswert zu diesem Thema ist auch der Artikel "Biometrischer Pass: Verstoss gegen die Menschenrechte.
Das Aufbewahren von Fingerabdrücken ist nicht zulässig. Speichern von Fingerabdrücken: Strassburger
Richter setzen Schranken" vom 15.04.2009 im Konsumentenmagazin "Saldo" (unter
http://www.freiheitskampagne.ch/pdf/Saldo_15042009.pdf ).
7. Durch eine biometrische Datenbank würde sich die Schweiz erpressbar machen
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie gefährlich diese Biometrie-Datenbank für die Schweiz
selber ist. Ausländische Staaten (speziell die USA) warten nur darauf, dass die Schweiz die biometrischen
Daten aller Schweizer Bürger in einer Datenbank sammelt. Sobald diese Biometrie-Datenbank steht, werden
die USA die Schweiz erpressen, um an diese Daten heranzukommen (via Datenaustausch, Onlinezugriffe
usw.). Ganz einfach mit der Drohung "wenn ihr uns keine Zugriffe auf diese Datenbank gebt, führen wir für
Schweizer Bürger als Strafe einfach wieder die Visa-Pflicht ein." Diese "Visapflicht-Drohung" können die
USA jedes Mal neu bringen, um an zusätzliche Daten heranzukommen und die Erpressung funktioniert so
laufend weiter.
Nachfolgend nur 2 Beispiele, wie es in der Praxis bereits läuft in Deutschland, Österreich und Dutzenden
weiterer Länder:
Beispiel 1: Zur Erpressung von Österreich durch die USA
Am 25.3.2009 machte die österreichische Zeitung "Die Presse" ein geheimgehaltenes Treffen zwischen
österreichischen Beamten (unter anderem aus dem Außen- und Innenressort) und Vertretern der USA,
darunter Mitarbeiter des Außen- und Heimatschutzministeriums und FBI-Ermittler, publik:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/464415/index.do?_vl_backlink=/home/index.do :
"25.03.2009. Visa-Drohung: USA wollen Österreichs Polizeidaten. US-Heimatschutz fordert Namen,
Adressen, Fingerabdrücke, DNA-Daten aus Ermittlerbeständen. Bei einer Weigerung droht
Österreichern die Visapflicht. Streng vertraulich trafen Anfang dieser Woche im zweiten Stock der
Herrengasse 13, einer Dependance des Außenministeriums, hochrangige Vertreter des USHeimatschutzministeriums
österreichische Kollegen aus mehreren Ministerien. Der brisante Wunsch der
USA: Österreich möge den Vereinigten Staaten dauerhaft und online Einsicht in ihre Polizeicomputer
gewähren. Namen, Adressen, Fotos und Fingerabdrücke der darin gespeicherten Personen sollen den USBehörden
zur Verfügung stehen. … Zwei Entwürfe für entsprechende bilaterale Abkommen liegen der
"Presse" vor. Für den Fall, dass sich Österreich weigert, derartige Daten weiterzugeben, hat die USAdministration
vorgesorgt: Sie droht unverblümt, für Österreicher bei der Einreise in die USA die
Visumpflicht wieder einzuführen. … Einmal über den Atlantik gesendet, findet das relativ strenge
österreichische Datenschutzgesetz auf die übermittelten Daten keine Anwendung mehr. Was die Amerikaner
mit den Informationen dann machen, bleibt ihnen überlassen. In Wien kündigten sie bereits an, die so
gewonnenen Daten "for any lawful service" einzusetzen. … Nach Angaben des Heimatschutzes
kooperieren bereits 25 Staaten mit den USA. Welche das sind, ist geheim. Die Daten, die in das System
gelangen, werden von den Amerikanern auch nicht auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Was bei Informationen
von Nachrichtendiensten problematisch ist, weil es dafür keinen Rechtsschutz gibt. So wurde etwa ein in
einem sensiblen Bereich tätiger Mitarbeiter des Flughafens Schwechat vom österreichischen
Verfassungsschutz aufgrund nachweislich falscher Geheiminformationen für nicht vertrauenswürdig
befunden und gekündigt. Problematisch ist der Datenverbund auch, weil Informationen 99 Jahre lang
gespeichert werden sollen. Weil auch Suchabfragen von Namen, die gar keine Treffer ergaben, 25 Jahre im
System bleiben, können reisefreudige Personen und auch Geschäftsleute nach mehreren Abfragen
automatisch zu Verdächtigen werden, befürchten Datenschützer. Bei der nächsten Einreise liege für den
kontrollierenden Beamten der Verdacht nahe, dass die vielen Abfragen der Vergangenheit wohl einen
speziellen Grund gehabt hätten. Das System produziere so seine Verdächtigen mit der Zeit selbst.
Unabhängig davon, ob zur geprüften Person etwas vorliege oder nicht."
Ein weiterer Enthüllungsartikel dazu erschien am 26.3.2009:
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/leitartikel/464400/index.do?
direct=464415&_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/464415/index.do&selChannel= (Artikel
mit dem Titel "Wer schützt die Bürger vor den USA? Österreich soll den US-Behörden Polizeidaten
zur Verfügung stellen. Und lässt sich erpressen. Warum?" vom 26.3.2009). Die Zeitung "Die Presse",
welche diesen Skandal publik machte, ist eine überregionale, bürgerlich-konservative österreichische
Tageszeitung, die zur Styria Media Group gehört ( http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Presse ).
Ebenfalls am 26.3.2009 veröffentlichte die APA eine Agenturmeldung über die ersten Reaktionen einiger
österreichischen Parteien. Siehe den Artikel:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/464673/index.do?
direct=464415&_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/464415/index.do&selChannel= (Artikel
mit dem Titel "Erpressungsversuch der USA" vom 26.03.2009). Die APA – Austria Presse Agentur ist die
größte nationale Nachrichtenagentur Österreichs mit Sitz in Wien sowie der führende
Informationsdienstleister des Landes ( http://de.wikipedia.org/wiki/Austria_Presse_Agentur ).
Unter http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090326_OTS0037 findet man die veröffentlichte
Presse-Stellungnahme der Partei BZÖ zu diesem Skandal.
Auch die grosse österreichische Tageszeitung "Der Standard" (
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Standard ) berichtete am 26.3.2009 darüber, siehe
http://derstandard.at/1237228488070/Datenschutz-Aufregung-um-US-Gier-nach-Austro-Daten?
sap=2&_pid=12485182 (Artikel mit dem Titel "Datenschutz: Aufregung um US-Gier nach Austro-
Daten." vom 26.3.2009). Darin steht zusätzlich die Information: "Seit dem Vorjahr können die Ermittler
in Deutschland, Österreich und Luxemburg auf diese Weise auch in den elektronischen
Fingerabdruckdateien ihrer Pendants stöbern.", d.h. unter diesen drei Staaten besteht offenbar bereits in
der Praxis das gegenseitige Stöbern in den Fingerabdruckdatenbanken der anderen.
Daraufhin wurden im österreichischen Parlament am 22.4.2009 zwei offizielle Anfragen an die
österreichische Regierung eingereicht mit "Fragen betreffend die Weitergabe von Polizeidaten an andere
Staaten im Lichte des Datenschutzes":
1. Schriftliche Anfrage von Nationalrat Harald Stefan (FPÖ) zusammen mit weiteren Abgeordneten mit 32
Fragen an die Bundesministerin für Inneres (siehe
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01743/pmh.shtml ). Die Antworten vom 22.6.2009
durch die Bundesministerin für Inneres findet man unter
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01799/pmh.shtml
2. Schriftliche Anfrage von Nationalrat Werner Herbert (FPÖ) zusammen mit weiteren Abgeordneten mit 34
Fragen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01745/pmh.shtml ). Die Antworten vom 19.6.2009
durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten findet man unter
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01759/pmh.shtml
Die Antworten der Regierung sind in beiden Fällen mehr oder weniger faule Ausreden, um die aufgeflogene
Sache kleinzureden. Die österreichische Regierung und die Regierungsparteien haben alles unternommen,
um den Skandal um dieses publik gewordene Geheimtreffen soweit wie möglich herunterzuspielen. Der
Skandal hat in der Zeit März bis Juni 2009 in Österreich Wellen geschlagen, scheint dann aber wieder etwas
in der Versenkung verschwunden zu sein.
Beispiel 2: Zum Zugriff der USA zu Fingerabdrücken und DNA in Deutschland
http://www.daten-speicherung.de/index.php/zugriff-der-usa-auf-deutsche-fingerabdruecke-und-dnageplant/
: "5. Mai 2009. Zugriff der USA auf Fingerabdrücke und DNA von Deutschen geplant. Ohne
parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang haben Wolfgang
Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, welches einer
ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und USGeheimdienste)
einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit
deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt
melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten
verdächtigen."
http://deinedatendeinemacht.wordpress.com/2008/03/11/datenaustausch-mit-den-usa-ohnedatenschutz
: "Heute wurde ein Vertrag zwischen Deutschland und den USA unterzeichnet, der
weitreichenden Datenaustausch vorsieht. Es geht dabei um folgende Daten:
Name, Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Fingerabdrücke
DNA-Profile
Nicht nur die Daten von Schwerverbrechern können dabei von 17′000 amerikanischen Behörden online
abgerufen werden, sondern jeder erkennungsdienstlich erfasste Bürger. Dies umfasst z.B. auch
Asylbewerber, bei Demonstrationen erfasste Bürger oder Visumantragssteller. Die (in amerikanischen
Behörden gespeicherten) Daten deutscher Bürger unterliegen dabei keinem Datenschutz, denn das
amerikanische Datenschutzgesetz bezieht sich explizit nur auf Daten von Inländern. Zudem enthält der
neu geschlossene Vertrag kaum konkrete Datenschutzbestimmungen und sieht keine unabhängige
Datenschutzkontrolle vor."
Hier geht es um das "Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität". Stellvertretend ein
kleiner Auszug aus der Parlamentsdebatte im Deutschen Bundestag vom 28.5.2009 (unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16224.pdf#P.24752 ):
********************************************************************************
Abgeordnete Gisela Piltz (FDP): "Schon vor über einem Jahr hat die FDP-Fraktion die Bundesregierung
nachdrücklich dazu aufgefordert, in Nachverhandlungen zu dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten
einzutreten, um insbesondere umfassende Datenschutzregelungen zu implementieren, eine gemeinsame
Definition terroristischer Straftaten bzw. schwerwiegender Kriminalität aufzunehmen, den Zugriff auf
Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern oder Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz auszuschließen und
den Rechtsschutz ausreichend zu gewährleisten. Nichts davon ist in den vorgelegten Gesetzentwürfen
auch nur ansatzweise angegangen worden."
Abgeordneter Jan Korte (DIE LINKE): "Es enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und
Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen. Mit diesem Abkommen
sollen personenbezogenen Daten, darunter DNA-Daten, einer unbegrenzten Zahl US-amerikanischer
Sicherheitsbehörden, darunter Geheimdiensten jeder Art, zugänglich gemacht werden. Via
Onlinezugriff werden Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden für US-Geheimdienste und
Sicherheitsbehörden geöffnet. Datenschutzvorkehrungen oder bürgerrechtliche Aspekte wie eine
Begrenzung der zu übermittelnden Daten oder eine Begrenzung der Speicherfristen sowie eine
wirkliche Zweckbindung sind hierin nicht vorgesehen. Das Abkommen zeichnet sich vielmehr durch eine
völlig haltlose Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit, unzureichende Zweckbindung, fehlende
Sicherungen oder effektiven Rechtsschutz aus. So werden neben Namen und Geburtsdaten auch
Identifikationsnummern und Fingerabdrücke gespeichert und ausgetauscht. Mehr noch: Über den Umweg
des Abkommens sollen nunmehr nicht nur in den USA, sondern auch in der Bundesrepublik Informationen
über „die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen
oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, die Gesundheit und das Sexualleben" gespeichert werden. Das
ist der grundrechtspolitische Dammbruch."
Abgeordneter Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Im März 2008 hat Herr Schäuble stolz
diesen Vertrag präsentiert. ... Und so ist es auch mit diesem Abkommen, einem Abkommen übrigens, zu dem
es bei seinem Bekanntwerden im März 2008 heftige Kritik von allen Seiten gab. Der Innenausschuss hat den
Bundesinnenminister damals auf die Defizite und Ungereimtheiten hingewiesen, Nachverhandlungen an
bestimmten Punkten verlangt und eine Information des Parlamentes gefordert. Nichts davon hat Herr
Schäuble erfüllt!"
********************************************************************************
Die Chronologie dieser Gesetzesvorlage findet man unter
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/193/19380.html . Im Juli 2009 entschied der deutsche
Bundesrat, dass die Bundesregierung mit den USA Nachverhandlungen aufnehmen muss mit dem Ziel der
Festlegung verbindlicher Begriffsdefinitionen sowie der Verbesserung des Datenschutzniveaus, weil der
aktuelle Gesetzesentwurf in vielfacher Hinsicht (Verletzung Persönlichkeitsschutz, Datenschutz usw.)
ungenügend ist (siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0637-09B.pdf ). Wolfgang Schäuble ist
somit mit seinem Versuch (vorerst zumindest) gescheitert, das ganze Abkommen hinter dem Rücken des
Parlaments still und leise durchzubringen und die Grundrechte der deutschen Bürger an die USA zu
verkaufen.
Auch die Schweizer Regierung ist drauf und dran, den gleichen Fehler zu begehen:
http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/samstagsrundschau/142094.schweiz-soll-heikle-datenmit-
der-eu-austauschen.html : "14.9.2009. Schweiz soll heikle Daten mit der EU austauschen.
Grundsätzlich ist der Bundesrat daran interessiert, beim europäischen DNA-Datenaustausch mitzumachen.
Dies bestätigte Eva Zwahlen vom Bundesamt für Polizei gegenüber Schweizer Radio DRS. Der Bundesrat
ist am Austausch sensibler Daten mit anderen europäischen Ländern interessiert und prüft eine
Unterzeichnung des sogenannten Vertrags von Prüm, bei dem 14 EU-Staaten mitmachen. Der Vertrag
ermöglicht den Polizeibehörden grenzüberschreitend Zugriff auf die gesamten DNA- und
Fingerabdruck-Daten der Mitgliedstaaten. ... Schengen greift weniger weit. Der Vertrag von Prüm geht
weiter als der Vertrag von Schengen, bei dem die Schweiz bereits mitmacht. Mit Schengen werden nur
Fahndungsdaten ausgetauscht. Beim Vertrag von Prüm geht es um die gesamten Datenbanken mit DNAProfilen
und Fingerabdrücken. … Mit dem Vertrag von Prüm könnten Polizisten aus 14 EU-Staaten diese
sensiblen Daten abrufen."
Der beste Datenschutz in der Schweiz nützt nichts, wenn ausländische Behörden Zugriff auf diese Daten
erhalten. Was diese mit den abgerufenen Daten auf der anderen Seite der Landesgrenzen machen, kann
niemand mehr kontrollieren. Im schlimmsten Fall unterliegen diese Daten dort gar keinem Datenschutz
mehr, wie im Fall der USA, denn das amerikanische Datenschutzgesetz bezieht sich explizit nur auf Daten
von Inländern. Zudem: Wer wird in Zukunft sonst noch alles Zugang zu den privaten Daten auf solchen
zentralen Datenbanken erhalten? Wir haben keine Ahnung, wer in zehn Jahren die Herrschaftshoheit in den
diversen Staaten haben wird. Wer meint, er habe ja nichts zu verbergen: Unter falschem Regime reicht es,
eine abweichende Meinung zu haben, "die die Staatssicherheit gefährdet". In vielen Staaten gilt leider: "Es
ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat."
Doch es gibt für Regierungen, Geheimdienste und Verbrechensorganisationen diverse weitere Möglichkeiten,
wie man an die wertvollen biometrischen Daten von unschuldigen Bürgern anderer Staaten herankommen
kann, denn:
8. Biometrische Daten von Unschuldigen sind u.a. für Visumsfälscher sehr wertvoll
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2004254 : "11.2.2007. Fälschungssicher,
Missbrauch ausgeschlossen: die Worte des Staates bei der Einführung des elektronischen Ausweises. Er hat
unrecht. Lukas Grunwald wollte sich irren. Er wollte, dass sein Experiment fehlschlug. Dann werde alles gut,
hoffte er. Aber Lukas Grunwalds Versuch gelang. Es dauerte exakt 4,80 Sekunden. Den Ablauf hat er
protokolliert, auf die Hundertstelsekunde in einer Datei auf seinem Rechner gespeichert. ... „Dass es so
einfach ist, hätte ich nicht gedacht", sagt er zu seinem Kollegen Christian Böttger, der neben ihm im Büro
seiner Computerfirma steht. Die beiden haben in einer unscheinbaren Hildesheimer Wohnstraße etwas
vollbracht, was nach Angaben der Bundesregierung eigentlich unmöglich ist: die Daten eines deutschen
Reisepasses aus der Innentasche eines Sakkos zu stehlen, ohne den Pass zu sehen und ohne ihn zu berühren.
Christian Böttger, 46, trägt einen Bart und einen Doktortitel der Physik. Für gewöhnlich lässt er sich nicht
leicht aus der Ruhe bringen, aber nun ist er nervös; als er den Pass aus der Anzugjacke holen will, verhakt er
sich im Futter. „Jeder Datendieb kann das nachmachen", sagte er. ... Grunwald kann sich nicht vorstellen,
dass ein Schwarzmarkt für biometrische Daten lange auf sich warten lässt. Ein Grund: Ausländer, die
ein Visum für die Bundesrepublik beantragen, werden "biometrisch identifiziert": Foto und
Fingerabdruck werden mit den Datenbanken der Polizei abgeglichen. Biometrische Daten von
Unschuldigen werden für Visumsfälscher da schnell wertvoll."
9. Gefahr von Hackerattacken auf die Bundesverwaltung und andere behördliche Datenbanken
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4812/314116/d_n_4812_314116_314136.htm?
DisplayTextOid=314137 : "Kiener Nellen Margret (S, BE): ... Dieser wichtigen Kommissionsinitiative
haben wir in diesem Rat letzte Woche mit einer grossen Mehrheit Folge gegeben. ... Es geht um eine Prüfung
der Erweiterung dieser Datenbank, nachdem die Bundesverwaltung gerade in den letzten Monaten von einer
noch nie dagewesenen Hackerattacke betroffen war - eine Hackerattacke, vor der der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte im Vorfeld der Abstimmung zur Biometrie sehr gewarnt hatte.
Nun ist es möglich, auch diesen Bedenken noch Rechnung zu tragen."
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/13257549 : "26.10.2009. Hackerangriff. Virenattacke auf
das Aussendepartement. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) von
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ist Ziel einer Virenattacke geworden. ... Es habe sich um eine sehr
professionelle Virenattacke mit einer besonderen Software gehandelt, sagte EDA-Sprecher Georg Farago am
Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Damit hätten gezielt Informationen beschafft werden
sollen. Die Schadsoftware war äusserst gut versteckt und verursachte praktisch keine wahrnehmbaren
Störungen in der IT-Infrastruktur. Der Angriff wurde am vergangenen Donnerstag, 22. Oktober entdeckt. ...
Neben dem Informatikdienstleister des EDA sind auch das Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT)
sowie die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) des Bundes daran beteiligt. Die
Informatiker sind seit Freitag ununterbrochen im Einsatz. Wie die Virensoftware auf die Computer gelangen
konnten und ob bestimmte Abteilungen Ziel der Attacke waren, wollte Farago nicht sagen. Ebensowenig
äusserte sich der EDA-Sprecher über die mögliche Herkunft der Virenattacke. ... Bereits am Freitag hatte
eine Störung die Computer des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen
Finanzdepartements (EFD) und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
lahm gelegt. Es gebe aber keinen Zusammenhang zur Attacke auf das EDA, sagte Karolina Kohout,
stellvertretende Pressesprecherin des BIT, gegenüber 20 Minuten Online. ... Das EDA war zusammen mit
dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bereits Ende 2007 Opfer eines Hacker-Angriffs geworden.
Mitarbeiter des EDA und des Seco hatten in zwei Wellen über 500 E-Mails erhalten, die auf einen
vermeintlichen Fotowettbewerb hinwiesen. Klickten die Mitarbeiter dort auf ein Foto, um ihre Stimme für
den Wettbewerb abzugeben, luden sie einen Trojaner herunter, der Spionageprogramme nachlädt und
ausführt. Das schädliche Programm wurde damals von den gängigen Virenscannern nicht erkannt."
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/31676245 : "21.05.08. Bundesbeamte tappen in die
Hackerfalle. Womöglich ein ausländischer Geheimdienst steckt hinter einer grossangelegten Hackerattacke
auf das EDA und das SECO von Ende letzten Jahres. Getarnt war die Aktion als Fotowettbewerb. Jetzt
ermittelt die Bundeskriminalpolizei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
(EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben den Angriff bestätigt, wie Radio DRS
berichtet. Die Bundeskriminalpolizei macht wegen Verdachts auf Spionage polizeiliche Vorabklärungen. ...
Noch ist nicht klar, ob bei dem Angriff geheime Daten geklaut wurden. Brisant ist, dass die Aktion zwei
Bundesstellen traf, die unter anderem bei der Exportkontrolle für Waffen über sensible Daten verfügen. Das
Vorgehen der unbekannten Täter war so raffiniert wie professionell. Mit E-Mails und gefälschten
Internetseiten wurde ein Fotowettbewerb vorgegaukelt. Mehrere Angestellte der Bundesverwaltung
tappten blind in die Hackerfalle. Sie installierten so eine Software, die Computer und Netzwerk
ausspioniert. Die Verantwortlichen sind beunruhigt. «Was die Professionalität der Täter anbelangt, die den
Fokus auf ganz bestimmte Teile der Bundesverwaltung legten, und die ganze technische Infrastruktur die
aufgebaut werden musste - unter diesen Gesichtspunkten ist dies ein einzigartiger Fall», sagt Marc Henauer
von der Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (MELANI) auf Radio DRS.
Das SECO war nach Angaben seiner Sprecherin Rita Baldegger vom Hacker-Angriff «praktisch nicht
betroffen». Nur rund ein halbes Dutzend Mitarbeitende hätten die betreffenden E-Mails geöffnet. ... Die EMail-
Nachrichten waren personalisiert, das heisst mit der korrekten Anrede des Empfängers versehen. Der
gefälschte Absender war eine Bundesstelle, die auf einen Fotowettbewerb hinwies. Um daran teilzunehmen,
wurde man dazu aufgefordert, einen in der E-Mail enthaltenen Link anzuklicken. Tat man dies, so öffnete
sich im Web-Browser eine täuschend ähnliche Kopie der Website besagter Bundesstelle. Unter der Rubrik
Fotowettbewerb wurden verschiedene Fotos gezeigt. Durch Anklicken konnte man dem Foto seiner Wahl die
Stimme geben. Dadurch lud man sich eine Screensaver-Datei auf den Computer, die Malware enthielt. Die
Art des Angriffs lässt gemäss MELANI auf eine professionelle und mit einigen finanziellen und technischen
Ressourcen ausgestatte Täterschaft schliessen. Die eingesetzte Malware sei vorerst durch keine gängige
Antiviren-Software erkannt worden. Gezielte Spionage via Internet bleibe von grosser Aktualität, heisst es
im MELANI-Bericht. Diese basiere auf politischen, militärischen und wirtschaftlichen Interessen. Bei den
Angreifern könne es sich um staatlich unterstützte oder auch um einzelne oder organisierte Akteure handeln.
Im Visier seien Regierungssysteme, insbesondere Informationen zu Verteidigungs- und Aussenpolitik."
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,7510025,00.html : "2.2.2009. Fingerabdruckscanner ist
unsicher. Reisepass: Hacker können Schwachstellen ausnutzen. Mehr Sicherheit - das war das Argument
für den elektronisch lesbaren Reisepass. Auf einem Chip sind zum Passfoto auch zwei Fingerabdrücke
gespeichert. Doch die Übertragungstechnik ist nicht sicher, Hackern bieten sich Angriffsmöglichkeiten,
und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist besorgt. Eine Situation, mit der jeder Bundesbürger
konfrontiert ist: Beim Antrag für den neuen Reisepass müssen alle Deutschen ihren Fingerabdruck abgeben.
Gunnar Porada hat diese Prozedur hinter sich und entdeckt: Die Daten sind nicht ausreichend geschützt. Der
Computer-Sicherheitsexperte, der professionell Unternehmen auf Schwachstellen in ihren Netzwerken
überprüft, könnte ohne großen Aufwand in den Behördenrechner eindringen, die Fingerabdrücke
mitlesen und manipulieren. Kriminellen bieten sich dadurch ungeahnte Möglichkeiten: "Letztlich hebeln
wir damit die Sicherheit aus, die wir uns eigentlich mehr erhoffen durch die Fingerabdrücke", sagt Porada:
"Wenn ich selber ein Schwerkrimineller wäre, könnte ich meine Fingerabdrücke im Reisepass von einer mir
ähnlich aussehenden Person eintragen. Dann könnte ich mit seinen Daten reisen, ich würde seinen Namen
und Identität annehmen, würde somit an allen Grenzposten vorbeikommen." ... Sicherheitslücken in
Behördenrechnern seien, wie bei allen Computern, nicht die Ausnahme, erklärt Gunnar Porada."
Und so weiter… Man könnte mit zusätzlichen Beispielen solcher (erfolgreichen) Hackerattacken
stundenlang weiterfahren. Einige weitere Müsterchen (allein aus den Jahren 2008 und 2009), wo Hacker
geheime Daten von Regierungsdatenbanken klauen konnten (z.B. "Hacker knacken das teuerste
Waffenprojekt der USA auf dem Pentagon-Computer" oder "Ein chilenischer Hacker hat sich Zugang
zu über sechs Millionen Daten seiner Regierung verschafft" oder "Jobbörse Monster werden bei einem
Hackerangriff 4,5 Millionen Datensätze ihrer Kunden gestohlen inklusive Nutzer-IDs und Passwörter,
E-Mail-Adressen, Namen und Telefonnummern" usw.), findet man unter
http://www.freiheitskampagne.ch/rfid-datenbanken-sind-besonders-gefaehrdet/
10. Gefahr durch Diebstahl und Weiterverkauf der biometrischen Daten durch eigene Mitarbeiter
Auch Beispiele solcher Fälle gibt es bereits genug, z.B. bei Bankkontodaten:
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/daten-dieb-ich-wurde-von-agenten-verschleppt-136361 :
"22.12.2009. Datenklauer Hervé Falciani (37). Daten von 130 000 soll er der Genfer Privatbank HSBC
geklaut haben, darunter 3000 Franzosen. Er soll zusammen mit seiner franko-libanesischen Geliebten
Georgina Mikhael (35) versucht haben, die Ware an andere Banken zu verkaufen. Unter anderem im Februar
2008 im Libanon. Als keine Bank kaufte, soll er die Daten dem deutschen und dem französischen
Geheimdienst angeboten haben."
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/so-plante-frankreichs-meili-seinen-coup-136118 : "18.12.2009.
Der HSBC-Datendieb. So plante Falciani seinen Coup. Der Informatiker Hervé Falciani (37) klaute
Kundendaten bei der britischen Privatbank HSBC in Genf. Dabei überliess er nichts dem Zufall. Der HSBCAngestellte
Hervé Falcani bereitete seinen Coup genau vor. Anders als der Wachmann Christoph Meili, dem
bei der Schweizerischen Bankgesellschaft heisse Akten in die Hände fielen, schlug der Informatiker in seiner
Bank bewusst zu. Mit dem Ziel, Kundendaten zu Geld zu machen."
http://www.welt.de/wirtschaft/article5474439/Bankmitarbeiter-klaut-Daten-von-
Steuersuendern.html : "9.12.2009. Der Fall erinnert an Deutschlands Steuerstreit mit Liechtenstein. Ein
Archivar der fürstlichen Liechtensteiner Bank LGT hatte dem Bundesnachrichtendienst für 4,5 Mio. Euro
Kontodaten verkauft. Dies hatte 2008 zu spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder
geführt."
http://www.vaterland.li/index.cfm?ressort=wirtschaft&source=lv&id=6507 : "9.12.2009. Bankdaten
in Genf geklaut. Der Kieber der Schweiz heisst «Antoine». Nun hat auch die Schweiz ihren Fall Kieber:
Ähnlich wie in Liechtenstein, wo Heinrich Kieber, ein Angestellter der LGT Treuhand, Kundendaten
entwendete und ins Ausland verschacherte, soll ein Beschäftigter der HSBC Privat Bank in Genf Tausende
Kontodaten entwendet und der französischen Steuerfahndung übergeben haben."
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/775/433524/text/ : "19.2.2008. In der Affäre um
Steuerhinterziehung ist der Informant des Bundesnachrichtendienstes (BND) angeblich enttarnt worden. Die
amerikanische Zeitung Wall Street Journal nennt den vollen Namen eines Mannes, der sich inzwischen nach
Australien abgesetzt haben soll. Dem Blatt zufolge hat der Mann einst für das Liechtensteiner Bankhaus
LGT gearbeitet und dabei Daten über Hunderte Kunden mitgenommen. In den vergangenen 18 Monaten soll
der Mann seine Informationen den Steuerbehörden "auf mehreren Kontinenten" angeboten haben, unter
anderem in den USA. Die Zeitung nennt als Quelle eine Person, "die mit der Sache vertraut ist". Einer der
Autoren des Artikels, David Crawford, sagte bei N24, auch die US-Behörden hätten Daten gekauft und
arbeiteten seit einigen Monaten damit. ... Der BND hatte dem Mann 4,2 Millionen Euro für die CD mit
Kontodaten von mutmaßlichen Steuerflüchtlingen gezahlt."
11. Gefahr durch simplen Datenverlust durch eigene Mitarbeiter
http://info.kopp-verlag.de/news/der-fluch-des-fortschritts-alle-daten-ueber-kriminelle-sind-ingrossbritannien-
weg.html : "23.8.2008. In Großbritannien sind alle Daten über Kriminelle abhanden
gekommen. Während man in Deutschland über den illegalen Handel mit den Daten von Millionen
unbescholtenen Bürgern diskutiert, erlebt Großbritannien einen Super-GAU. In London sind die Daten
von 130'000 Kriminellen abhanden gekommen. Sie sind einfach weg. Und nun hat man Panik. In
Deutschland gibt es einen »Skandal« um die Weitergabe personenbezogener Daten. Das ist bekannt. Und die
Politiker beschäftigen sich mit dem Fall. Wirtschaftsminister Michael Glos brachte ein vollständiges
Handelsverbot von personenbezogenen Daten ins Gespräch, die Justizministerin Brigitte Zypries will die
Gewinne der Datenhändler abschöpfen. Solche Vorschläge sind politischer Alltag. Was aber macht man,
wenn brisante Daten nicht verkauft werden, sondern einfach verschwinden? In Großbritannien ist ein USBStick
mit den Daten von 84'000 Häftlingen, 10'000 Schwerverbrechern und zehntausenden weiteren Daten
Krimineller einfach verloren gegangen. Man hat nun Angst davor, dass zehntausende Häftlinge die
Regierung auf Schadensersatz verklagen. Denn die Daten sind auf dem USB-Stick nicht verschlüsselt. Und
ein jeder Finder des USB-Sticks hätte den freien Zugriff auf alle Datensätze. Da gibt es Datensätze über
Sexualstraftäter, Datensätze über potentielle Terroristen und Datensätze über Personen, die observiert
werden. Der britische Telegraph berichtet nun, dass der britische Steuerzahler wohl nun jedem Kriminellen,
der wegen der Datenschlamperei ein Gerichtsverfahren anstrenge, Schmerzensgeld zahlen müsse, weil
Rechte verletzt und die Datensicherheit grob fahrlässig gehandhabt worden sei. Dummerweise reiht sich
der peinliche Vorfall ein in eine Reihe ähnlicher Vorkommnisse. Seit 2003 werden nun mindestens 88
USB-Sticks mit geheimen oder streng vertraulichen Daten bei den Regierungsbehörden vermisst. Nun
sollten deutsche Leser nicht hochmütig über die Datenschlamperei der Briten lächeln. Denn ganz zaghaft
kommen in diesen Tagen Meldungen an die Öffentlichkeit, dass es solche Datenschlampereien auch in
deutschen Justizkreisen gibt, Beispiel Rheinland-Pfalz: Dort sind persönliche Daten aus der
Jugendstrafanstalt Schifferstadt auf der Straße gefunden worden. Ein Pfortenbuch mit den Namen von
mehr als 150 Anwälten, rund 200 jugendlichen Häftlingen und zahlreichen Ermittlern geriet in die falschen
Hände. In dem Kalender seien Besuche von Anwälten bei ihren Mandaten vermerkt worden, heißt es. Man
hatte die Unterlagen nicht korrekt entsorgt."
Und so weiter, und so weiter… Man könnte mit weiteren Beispielen auch hier stundenlang weiterfahren.
Einige weitere Müsterchen (allein aus den Jahren 2008 und 2009), wo Mitarbeiter des Staates geheime Daten
ganz einfach irgendwo in der Öffentlichkeit verloren haben (z.B. "Das britische Innenministerium hat
jüngst einen Laptop bei Ebay verkauft inklusive vertraulicher Daten aus dem Ministerium mit
unverschlüsselten Daten von 25 Millionen Kindergeldempfängern inklusive deren
Bankverbindungen." oder "Britsche Behörden verlieren Daten von 3 Millionen
Führerscheinanwärtern" oder "Bank of Ireland verliert 31′000 Kundendatensätze" oder "USamerikanische
Bank of New York Mellon verliert Magnetband mit 4,5 Millionen Kundendaten" usw.),
findet man unter http://www.freiheitskampagne.ch/rfid-datenbanken-sind-besonders-gefaehrdet/
=> Fazit: Bei einem Verzicht auf das Obligatorium der zentralen Datenspeicherung würde das
schweizerische Ausweiswesen nicht etwa geschwächt, sondern die Schweiz schützt sich im Gegenteil
dadurch staatspolitisch vor dem grossen Gefahrenpotential einer solchen zentralen Datenspeicherung der
biometrischen Daten ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger. Genauso wie dies mit Ausnahme von vier alle
anderen Staaten weltweit machen, die auf diese zentrale Datenspeicherung verzichten. Von den Aufbau- und
Unterhaltskosten ganz zu schweigen. Die Gefahr von Erpressungen, Hackerattacken, Datenverkauf durch
Mitarbeiter, Datenverlust beim Transport usw. kann die Schweiz nur verhindern, indem sie gar keine
Biometrie-Datenbank betreibt. Die simpelste Regel des Datenschutzes lautet bekanntlich: Erst gar keine
Datenbank erstellen. Das beugt Hackerangriffen und Missbrauch am Effizientesten vor.
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Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) ersatzlos aufzuheben:
"Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt werden können."
********************************************************************************
Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass auch in Zukunft die Schweizer Gemeindeverwaltungen nicht-biometrische Identitätskarten abgeben dürfen und die Bürgerinnen und Bürger nicht zu einem der wenigen biometrischen Erfassungszentrum reisen müssen, wenn sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte benötigen. In den meisten Kantonen wird es nur 1 einziges Ausweiszentrum geben, u.a. im Kanton VD mit 688'000 Einwohnern! Ein beispielloser Abbau des Service Public für eine vielgeschätzte Aufgabe, die heute und auch in Zukunft problemlos von den 375 (!) politischen Gemeinden im Kanton VD (bzw. den 2'600 Gemeinden in der ganzen Schweiz) wahrgenommen werden kann.
Diese Standesinitiative hat sehr grosse Chancen, umgesetzt zu werden, aber nur dann, wenn die Staatspolitische Kommission des Ständerates an ihrer Sitzung vom 1.2.2010 der auf eidgenössischer Ebene derzeit hängigen Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" ( http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471 ) zustimmt. Diese Kommissionsinitiative verlangt zum einen, dass nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können, und zum andern, dass die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch ist. Damit hätten ALLE Schweizer Bürgerinnen und Bürger die WAHLFREIHEIT bei der Identitätskarte und der zentralen Datenbank! Nur wenn wir es alle gemeinsam schaffen, dieser Kommissionsinitiative zum Erfolg verhelfen zu können, wird auch die Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau im Rahmen der dafür nötigen Revision des Ausweisgesetzes berücksichtigt werden.
Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt unter anderem von Ihrer aktiven Mithilfe ab. Denn diese Ständerats-Kommission lehnte im August 2009 die gleiche Vorlage bereits einmal mit 3:6 ab, muss jetzt aber nochmals ein zweites Mal darüber abstimmen, weil der Nationalrat am 24.11.2009 mit dem ausgesprochen deutlichen Resultat von 144:41 der Kommissionsinitiative ?09.471 Biometrische Ausweise? zustimmte. Bitte schreiben Sie daher als Privatperson und Stimmbürger dieses Landes UNBEDINGT SO RASCH WIE MOEGLICH (SPAETESTENS ABER BIS 31. JANUAR 2010) dem einen oder anderen der nachfolgend genannten Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Ständerates eine Email und stärken Sie diesen Leuten den Rücken, dass sie den Mut haben, am 1.2.2010 mit JA (JA=Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung bei ID und Datenbank) zur Kommissionsinitiative "09.471 Biometrische Ausweise" zu stimmen:
Inderkum Hansheiri (CVP/UR), h.inderkum@comed.ch
Lombardi Filippo (CVP/TI), lombardi@teleticino.ch
Niederberger Paul (CVP/NW), paul.niederberger@parl.ch
Schwaller Urs (CVP/FR), urs.schwaller@parl.ch
Germann Hannes (SVP/SH), hannes.germann@parl.ch
Reimann Maximilian (SVP/AG), maximilian.reimann@parl.ch
Briner Peter (FDP/SH), peter.briner@tresura.ch
Büttiker Rolf (FDP/SO), r.buettiker@datacomm.ch
Egerszegi-Obrist Christine (FDP/AG), ch_egerszegi@bluewin.ch
Freitag Pankraz (FDP/GL), pankraz.freitag@solnet.ch
Berset Alain (SP/FR), alain.berset@parl.ch
Cramer Robert (Grüne/GE), robert.cramer@parlement.ch
Hêche Claude (SP/JU), claude.heche@bluewin.ch
Lassen Sie diese Volksvertreter wissen, wie wichtig allen freiheitsliebenden Schweizerinnen und Schweizern diese Thematik ist, dass die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 1.2.2010 zu dieser Kommissionsinitiative JA sagt. Achten Sie darauf, dass diese Emails nicht gehässig oder drohend sind ("Sie müssen, sonst..."), sondern sachlich und korrekt ("Bitte stimmen Sie mit Ja aus diesen und diesen Gründen...").
ACHTUNG: Es ist sehr wichtig, dass Sie in Ihren Emails an die Parlamentarier die Zustimmung zu dieser Kommissionsinitiative nicht nur wegen der Wahlfreiheit der ID fordern, sondern AUCH gegen die obligatorische Datenbank argumentieren (es finden sich mehr als genug Argumente im beiliegenden Faktenblatt). Denn sonst besteht die Gefahr, dass einige dieser Parlamentarier zwar einer Wahlfreiheit zur ID zustimmen würden, die Initiative als Ganzes jedoch ablehnen, weil sie die Gefahren der obligatorischen Datenbank noch nicht erkannt haben. Es wird aber nur ein "Zustimmen" oder "Ablehnen" geben und die Initiative verlangt richtigerweise beides (Wahlfreiheit bei der ID und Wahlfreiheit bei der Datenbank).
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Details sowie Medienberichte zu dieser Motion/Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau finden Sie in der beiliegenden Datei "Faktenblatt" mit folgendem Inhalt:
Faktenblatt zur Parlamentarischen Initiative 09.471 "Biometrische Ausweise"
1. Der Kanton Thurgau wird in Kürze folgende Standesinitiative einreichen: Nicht-biometrische Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei der Gemeinde erhältlich sein
2. Die ?Identitätskarte bei den Gemeinden belassen? entspricht dem verfassungsmässigen Subsidiaritätsprinzip
3. Die (nicht-biometrische) Identitätskarte genügt für Reisen in 29 europäische Länder
4. Die zentrale Speicherung der Daten als Haupt-Gegenargument in der Volksabstimmung vom 17.5.2009
5. Im Bundesbudget 2010 wurden bereits alle Ausgaben für die zentrale Datenbank ISA mit Fingerabdrücken definitiv und vollumfänglich in beiden Räten gestrichen
6. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verzichten alle Staaten auf eine zentrale Speicherung der biometrischen Passdaten
7. Durch eine biometrische Datenbank würde sich die Schweiz erpressbar machen
Beispiel 1: Zur Erpressung von Österreich durch die USA
Beispiel 2: Zum Zugriff der USA zu Fingerabdrücken und DNA in Deutschland
8. Biometrische Daten von Unschuldigen sind u.a. für Visumsfälscher sehr wertvoll
9. Gefahr von Hackerattacken auf die Bundesverwaltung und andere behördliche Datenbanken
10. Gefahr durch Diebstahl und Weiterverkauf der biometrischen Daten durch eigene Mitarbeiter
11. Gefahr durch simplen Datenverlust durch eigene Mitarbeiter
http://www.union-ch.com/file/Faktenblatt.pdf
Faktenblatt zur
Kommissionsinitiative
09.471 "Biometrische Ausweise"
Die Kommissionsinitiative 09.471 "Biometrische Ausweise"
(http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090471 ) lautet:
***************************************************************************************
Eingereichter Text:
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschliesst, eine Änderung des Ausweisgesetzes
auszuarbeiten, welche den anlässlich der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 geführten Diskussionen
über die biometrischen Ausweise Rechnung trägt:
1. Die dem Bundesrat übertragene Kompetenz zur Festlegung der Ausweisarten, welche mit einem
Datenchip versehen werden müssen, soll durch das Gesetz in der Weise eingeschränkt werden, dass
nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können.
2. Auf eine obligatorische zentrale Speicherung der Daten soll verzichtet werden. Es ist zu prüfen, ob
auf die zentrale Datenbank entweder überhaupt verzichtet wird oder ob jede Bürgerin und jeder
Bürger individuell verlangen darf, dass ihre bzw. seine Daten nicht zentral gespeichert werden.
***************************************************************************************
Diese Kommissionsinitiative fasst die Anliegen von insgesamt fünf Parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv.)
zusammen, die vor und nach der Volksabstimmung zu diesem Thema eingereicht wurden (09.431 n Pa.Iv.
Marra, SP, Ausweisgesetz; 09.435 n Pa.Iv. Hodgers, Grüne, Änderung des Ausweisgesetzes; 09.439 n
Pa.Iv. Meyer Thérèse, CVP, Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer
herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern; 09.440 n Pa.Iv. Fraktion SVP, Keine
zusätzlichen biometrischen Ausweise; 09.441 n Pa.Iv. Fraktion SVP, Biometrische Pässe ohne
Datenbank). Bevor die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ihre Kommissionsinitiative umsetzen
kann, muss sie noch die Zustimmung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einholen. Im
Nationalrat sind zudem zwei weitere Vorstösse zur gleichen Thematik pendent: 09.3678 Motion Kiener
Nellen, SP, Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den
Gemeinden sowie 09.3949 Motion Kiener Nellen, SP, Stopp dem Ausbau der zentralen Datenbank für
Fingerabdrücke. Diese zweite Motion wurde von 66 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnet.
Aufgrund der Patt-Situation bei der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit dem knappestmöglichen
Abstimmungsergebnis von 49,9% NEIN zu 50,1% JA bzw. einem Stimmenunterschied von schweizweit
lediglich 5504 Stimmen und einem Ständeverhältnis von 16 Kantone NEIN zu 10 Kantone JA ist die
Nachbesserung des Ausweisgesetzes (AwG) und der Ausweisverordnung (VAwG) unabdingbar.
Unter anderem folgende Gründe sprechen für die Zustimmung zu dieser Kommissionsinitiative 09.471
"Biometrische Ausweise":
1. Der Kanton Thurgau wird in Kürze folgende Standesinitiative einreichen: Nicht-biometrische
Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei der Gemeinde erhältlich sein
Die Regierung des Kantons Thurgau unterstützt in ihrer Antwort vom 8.12.2009 offiziell eine von 77 von
den total 130 Kantonsrätinnen und Kantonsräten des Kantons Thurgau eingereichte Motion vom 17.6.2009
und beantragt dem Kantonsparlament, diese Motion für erheblich zu erklären, damit der Kanton Thurgau
eine Standesinitiative in Bern einreicht mit folgendem Text:
********************************************************************************
Der Kanton Thurgau unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Der Bund wird aufgefordert, die folgende Übergangsbestimmung der Änderung vom 13. Juni 2008 im
Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1)
ersatzlos aufzuheben:
"Identitätskarten ohne Datenchip können im Inland nach dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung
noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden; die
Kantone bestimmen, ab wann Identitätskarten nur noch bei den ausstellenden Behörden beantragt
werden können."
********************************************************************************
Mit diesem Vorstoss soll erreicht werden, dass auch in Zukunft die Schweizer Gemeindeverwaltungen nichtbiometrische
Identitätskarten abgeben dürfen und die Bürgerinnen und Bürger nicht in ein biometrisches
Erfassungszentrum reisen müssen, wenn sie nur eine nicht-biometrische Identitätskarte benötigen.
Weitere Details zu dieser Motion/Standesinitiative findet man unter:
http://161.78.2.130/grgeko/DetailView.php?
SESSID=e3d0e0c547e56fbe7a9e8b388d38edad&om_id=100&obj_id=4243 (ist die offizielle
Geschäftsdatenbank Kantonparlament Thurgau; dort rechts unten die beiden "Download"-Links anklicken)
Medienberichte darüber:
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/IDAusgabe-Gemeinden-machenmobil/
story/27981955 : "19.6.2009. ID-Ausgabe: Gemeinden machen mobil. Die Thurgauer Gemeinden
kämpfen dafür, dass sie weiterhin die Identitätskarten abgeben dürfen. Sie wollen mit einer Standesinitiative
das Bundesgesetz ändern."
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Gemeinden-wollen-ID-selbstabgeben/
story/14533306 : "18.8.2009. Gemeinden wollen ID selbst abgeben. Die Thurgauer Gemeinden
wollen weiterhin die ID an die Bürger abgeben können. Ständerat Hermann Bürgi ist zuversichtlich, dass
das Anliegen bei der Revision des Ausweisgesetzes aufgenommen wird. ... Jetzt bekommen die Gegner
der zentralisierten Abgabe Schützenhilfe aus Bern. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPKN)
habe am 19. Juni eine Kommissionsinitiative angenommen, die das Ausweisgesetz in einigen Punkten
ändern wolle. Damit habe das Parlament Anliegen der Bevölkerung aufgenommen, sagt der Thurgauer
Ständerat Hermann Bürgi (SVP). So solle unter anderem im Ausweisgesetz ausdrücklich festgehalten
werden, dass es weiterhin eine konventionelle ID geben müsse. Weiter solle der Verzicht auf die umstrittene
zentrale Datenbank geprüft werden. Wenn man das Ausweisgesetz in diesen Punkten ändere, sollte man
die dezentrale Abgabe der konventionellen ID wieder aufgreifen, findet Bürgi. Allenfalls könne er sich
einen entsprechenden Antrag vorstellen. Er erwarte, dass die Initiative der SPK-N von der
Staatspolitischen Kommission des Ständerats unterstützt werde. Das Ja der SPK-N sei mit 18:2
Stimmen überdeutlich."
http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Gemeinden-sollen-weiterhin-Identitaetskartenausstellen-
koennen/story/27588389 : "11.12.2009. Gemeinden sollen weiterhin Identitätskarten ausstellen
können. Identitätskarten sollen auch in Zukunft bei den Gemeinden beantragt werden können. Der Thurgau
soll eine Standesinitiative einreichen, um die gesetzliche Regelung zu ändern, wonach ID nur noch bei einer
speziellen kantonalen Stelle beantragt werden können. ... In ihrer am Freitag veröffentlichten
Motionsantwort stimmt die Kantonsregierung dem Begehren zu. Mit der Standesinitiative soll erreicht
werden, dass die Wohnsitzgemeinden weiterhin Anträge für ID entgegennehmen können."
http://www.tagblatt.ch/aktuell/thurgau/tb-tg/Gemeinden-sollen-ID-ausgeben;art219,1434612 :
"12.12.2009. Gemeinden sollen ID ausgeben. Der Kanton Thurgau soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass
Identitätskarten auch in Zukunft bei der Gemeinde beantragt werden können. Der Regierungsrat unterstützt
einen entsprechenden Vorstoss aus dem Grossen Rat."
2. Die „Identitätskarte bei den Gemeinden belassen" entspricht dem verfassungsmässigen
Subsidiaritätsprinzip
Die „Identitätskarte bei den Gemeinden belassen" ist wohl eines der einfachstmöglichen
Anwendungsbeispiele für das (in der Schweiz vielgelobte!) verfassungsmässige Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben sollen bei der föderal unterstmöglichen Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) vollzogen werden. Bei
der Bestellung und Aushändigung der Identitätskarten kann diese in den Gemeindeverwaltungen äusserst
bewährte und beliebte Dienstleistung problemlos von den Gemeinden weiter ausgeführt werden. Dort kann
sie am kostengünstigsten und sehr bürgernah erbracht werden (Bergkantone, grosse Kantone). Das KOMBIArgument
(Pass und Identitätskarte gleichzeitig kaufen) des Bundesamtes für Polizei sticht nicht. Eine
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wird immer die viel günstigere Identitätskarte ohne Chip wollen. Das
KOMBI-Angebot ist nur für Bürgerinnen und Bürger, die sich Reisen ausserhalb Europas leisten (können).
Es wäre skandalös, auf dieser Grundlage unsere Bürgerinnen und Bürger zu zwingen, persönlich und auf
eigene Kosten in die wenigen kantonalen Ausweiszentren reisen zu müssen, um lediglich eine Identitätskarte
zu erhalten. Dieser Mehraufwand wäre für die betagte Bevölkerung, Familien mit Kindern, Menschen mit
Behinderung usw. unzumutbar. In den meisten Kantonen wird es nur 1 einziges Ausweiszentrum geben, u.a.
im Kanton VD mit 688'000 Einwohnern! Ein beispielloser Abbau des Service Public für eine vielgeschätzte
Aufgabe, die heute und auch in Zukunft problemlos von den 375 (!) politischen Gemeinden im Kanton VD
(bzw. den 2'600 Gemeinden in der ganzen Schweiz) wahrgenommen werden kann.
http://www.letemps.ch/Page/Uuid/a74fbd70-56c7-11de-b3eee562a179aa80/
Passeport_biométrique_les_communes_blâment_la_centralisation : "12 juin 2009.
Passeport biométrique: les communes blâment la centralisation. L'ouverture d'un seul centre, à Lausanne,
pour l'établissement des nouveaux documents à partir de mars 2010 ravive le débat sur l'organisation
administrative de l'Etat. Une conférence de presse et une annonce à première vue anodine ont ravivé ce jeudi
l'animosité entre le canton et les communes vaudoises, que l'on cherche à pacifier depuis le début de la
législature. Par la même occasion le débat sur l'organisation de l'Etat et sa présence sur le territoire a repris
de plus belle. Après le oui étriqué du peuple suisse au passeport biométrique le 17 mai, Vaud vient de décider
qu'un seul centre, à Lausanne, intégré au Service de la population (SPOP), délivrera le nouveau sésame à
partir de mars 2010. Le même centre se chargera des cartes biométriques pour les étrangers non européens,
Schengen-Dublin oblige. Cela concerne les permis B, C et L."
3. Die (nicht-biometrische) Identitätskarte genügt für Reisen in 29 europäische Länder
Die folgenden Länder akzeptieren die (nicht-biometrische!) Schweizer Identitätskarte für die Einreise:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Grossbritannien), Zypern,
Norwegen, Liechtenstein, Island, Türkei.
(Stand Mai 2009, Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol, Sektion Ausweisschriften)
Um sich hier klar und deutlich auszudrücken: Um in diese 29 europäischen Staaten einzureisen, brauchen
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger keinen Schweizer Pass (weder einen biometrischen noch
einen nicht-biometrischen Pass). Sie brauchen auch keine biometrische Identitätskarte. Eine normale nichtbiometrische
Schweizer Identitätskarte ohne Chip wird von all diesen Staaten für die Einreise akzeptiert und
wird in der Schweiz (z.B. für Bank, Post, Bahnschalter usw.), in unseren 5 Nachbarstaaten und den weiteren
24 europäischen Ländern noch während Jahren gültig sein.
Auf einer solchen Grundlage den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ein gesetzlich garantiertes Recht zum
Bezug einer nicht-biometrischen Identitätskarte zu verwehren, wäre einer freiheitlichen Demokratie
unwürdig. Politik ist ein zu schnelllebiges Geschäft, als dass man sich hier auf irgendwelche mündlichen
Versprechen einzelner Regierungsmitglieder (die in einigen Jahren nicht mehr im Amt sind) oder Regelungen
auf Verordnungsstufe verlassen kann.
4. Die zentrale Speicherung der Daten als Haupt-Gegenargument in der Volksabstimmung vom
17.5.2009
Die vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und vom Berner Forschungsinstitut gfs
durchgeführte VOX-Analyse vom 9. Juli 2009 der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009
bestätigte das bereits in den Abstimmungsdiskussionen und Meinungsumfragen sichtbare Bild, dass die
grösste Ablehnung die Zentralisierung der Informationen und den Datenschutz betraf:
http://www.polittrends.ch/abstimmungen/abstimmungsanalysen/vox-analysen/2009-05-
17_VoxD.pdf : "Bei der Ablehnung der Vorlage überwogen Befürchtungen im Zusammenhang mit dem
Datenschutz."
Begleitstudie 2. Welle: April/Mai 2009 vom 05.05.09, durchgeführt vom gfs.bern:
http://www.gfsbern.ch/pub/sftrend_06_05_09-090506.pdf : "Von den gegnerischen Botschaften ist die
zum Überwachungsstaat am eingängigsten; eine eindeutige Mehrheit teilt dieses Bedenken. ... Argumentativ
verfügen beide Seiten über mehrheitsfähige Argumente. Auf der Ja-Seite ist das – trotz Expertenkritik – vor
allem die Sicherheit der neuen Pässe, etwas eingeschränkt auch die Reisefreiheit. Auf der Nein-Seite sind es
der Überwachungsstaat, die Kosten und etwas eingeschränkt die Verletzung der Privatsphäre. Bisher am
meisten gewirkt haben die Folgen der Zentralisierung von Daten auf das Privatleben im Fall einer
Zustimmung und die Einschränkung der Reisefreiheit bei einem Nein. Bei den unschlüssigen Personen
stehen sich auch gut zwei Wochen vor dem Stichtag zwei ähnliche Erwartungen gegenüber: die Angst vor
dem Überwachungsstaat auf der einen, die Befürchtungen vor Reiserestriktionen auf der anderen Seite."
Neue biometrische Pässe umstritten: Trendstudie 1. Welle: März/April 2009 vom 07.04.09, durchgeführt
vom gfs.bern:
http://www.gfsbern.ch/pub/sftrend_09_04_09.pdf : "Die vorläufige Bewertung der Argumente: Das
populärste Schlagwort gegen die neuen Reisepässe betrifft den „Überwachungsstaat". 64 Prozent der
Stimmberechtigten sind ganz oder eher der Meinung, mit ihrer Einführung mache man einen Schritt in diese
Richtung. Damit legt eine negative Botschaft die am meisten geteilte Basis für den Abstimmungskampf. 58
Prozent der Befragten sind zudem der Meinung, die neuen Pässe seien zu teuer. Schliesslich ist auch das
dritte der getesteten Nein-Argumente mit einer Zustimmungsrate von 57 Prozent mehrheitsfähig. Demnach
verletzt die zentrale Speicherung biometrischer Daten die Privatsphäre. Unter dem Strich gesehen, verfügt
die Nein-Seite damit über drei Botschaften, die mehrheitlich geteilt werden. Das ist auf der Ja-Seite nicht der
Fall. ... Der Schluss daraus ist eindeutig. Die vorläufigen Stimmabsichten am klarsten polarisiert das Nein-
Argument, wonach mit der vorgeschlagenen Einführung neuer Pässe die Privatsphäre tangiert wird. Das ist
zwar nicht ein generelles Nein zu biometrischen Reisedokumenten, doch eines, das sich gegen die
Zentralisierung der Informationen wendet."
5. Im Bundesbudget 2010 wurden bereits alle Ausgaben für die Erweiterung der zentralen Datenbank
ISA mit Fingerabdrücken definitiv und vollumfänglich in beiden Räten gestrichen
Die im Voranschlag der Eidgenossenschaft 2010 ursprünglich vorhandenen Ausgaben für die Speicherung
von Fingerabdrücken auf einer zentralen Datenbank (Investitionsausgaben von CHF 100'000 sowie
Betriebskosten Informatik Sachaufwand von CHF 200'000) wurden im Dezember 2009 von beiden
Kammern (Nationalrat und Ständerat) ersatzlos gestrichen.
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4812/316392/d_s_4812_316392_316509.htm :
"Ständerat - Wintersession 2009 - Elfte Sitzung - 09.12.09-08h25
09.041 Voranschlag der Eidgenossenschaft 2010 ...
Justiz- und Polizeidepartement. 403 Bundesamt für Polizei. Antrag der Kommission
A2114.0001 Informatik Sachaufwand
A4100.0126 Einführung biometrischer Pass
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ...
Stähelin Philipp (CEg, TG), für die Kommission: ... Bei der Position "Einführung biometrischer Pass"
beispielsweise haben wir uns einander auf 100 000 bzw. 200 000 Franken angenähert. Es besteht
gewissermassen nur noch eine symbolische Differenz, um den Hinweis auf die zentrale Sammlung der
Fingerabdrücke und die Initiative wachzuhalten. ... Wir beantragen Ihnen deshalb, überall dem Nationalrat zu
folgen. ... Angenommen"
Aufgrund der Materialien im Protokoll der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist klar, dass mit
diesem rechtskräftigen Budgetbeschluss 2010 die Erweiterung der zentralen Datenbank um die
Fingerabdrücke mit Bezug auf die sehr deutliche Annahme der Kommissionsinitiative 09.471 "Biometrische
Ausweise" 2010 vorerst sistiert und einem Ausgabenmoratorium unterstellt werden muss.
6. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verzichten alle Staaten auf eine zentrale Speicherung der
biometrischen Passdaten
Nur in vier (!) anderen Ländern (Frankreich, Portugal, Niederlande und Grossbritannien) wird überhaupt eine
zentrale Speicherung der biometrischen Passdaten vorgenommen. Alle anderen Staaten, so auch die Schweizer
Nachbarstaaten Deutschland, Österreich und Fürstentum Liechtenstein, haben sich definitiv gegen eine zentrale
Speicherung von biometrischen Daten bei der Ausweiserstellung entschieden.
http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=35417 : Liechtenstein: "12.5.09. Gleichzeitig wird der
Fingerabdruck tatsächlich nur auf dem Chip gespeichert und nicht noch auf einer externen Datenbank», so
der Amtsleiter des Ausländer- und Passamts." Und in Österreich müssen sogar die lokalen Passbehörden die
biometrischen Daten nach Ausstellung des Reisedokuments löschen, d.h. es findet weder eine zentrale noch
eine lokale Speicherung der Daten statt. Auch in Deutschland ist eine zentrale Datenbank mit dauerhafter
Speicherung der (biometrischen und anderen) Daten deutscher Passinhaber verboten. §16 Abs. 2 Satz 1 des
deutschen Passgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf ) verbietet es,
Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von Pässen zum Anlass zu nehmen, die dafür erforderlichen Angaben
(also insbesondere die Personengrunddaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) und die biometrischen
Merkmale ausser bei den zuständigen Passbehörden zu speichern (also nur lokale Speicherung!). Der
Passhersteller darf die Daten nur temporär für die Dauer der Passherstellung speichern (§16 Abs. 3 Satz 2 PassG).
Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den
Passbewerber zu löschen (§16 Abs. 2 Satz 3 PassG). Zudem kann in Deutschland jeder Bürger wählen, ob er eine
Identitätskarte mit oder ohne biometrische Fingerabdrücke will.
Erst am 4.12.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem Gerichtsurteil
(http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?
action=html&documentId=843941&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF
01C1166DEA398649 ) entschieden, dass die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken unter
bestimmten Voraussetzungen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst und die
Regierung von Grossbritannien zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-segnet-Kompromissvorschlag-zu-biometrischen-
Reisepaessen-ab-198087.html : "15.01.2009. ... Die Mitgliedsländer können nun nicht mehr sagen, dass die
Einrichtung von biometrischen Datenbanken auf Grundlage dieser EU-Verordnung notwendig ist", so
Ludfords parlamentarischer Mitarbeiter Wouter van Ballegooij gegenüber heise online. Vielfach hätten
Mitgliedsstaaten beim Aufbau der Biometrie-Datenbanken auf Brüssel verwiesen. In der neu gefassten
Verordnung sei nun klargestellt, dass sie nicht zum Aufbau solcher Datenbanken ermächtigt oder
auffordert. ... Eine Grenze für die nationalen Regierungen hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung (Marper vs. UK) gesetzt. Darin hatte der
EGMR die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken für unverhältnismäßig und unvereinbar
mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Etwaige nationale Gesetze zu den
biometrischen Datenbanken fänden hier ihre EU-rechtliche Grenze, erläutert van Ballegooji."
http://www.lirak.li/index.php?src=documents&srctype=download&id=173 : "Deutscher Anwaltverein, Büro
Brüssel, Dezember 2008 ... Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 4.
Dezember 2008 ein Gesetz des Vereinigten Königreiches für unvereinbar mit Artikel 8 der EMRK über den
Schutz der Privatsphäre erklärt. Dieses Gesetz ermächtigt die britischen Behörden DNA-Profile und
Fingerabdrücke Verdächtigter unbefristet zu speichern, ungeachtet ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht.
Es wird bei der Speicherung außerdem nicht berücksichtigt, welche Tat einem Beschuldigten vorgeworfen wird.
… Der EGMR hatte abzuwägen, ob das Gesetz den Anforderungen des Artikels 8 EMRK entspricht und es
demnach für die Sicherheit einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, DNA-Profile unbeschränkt zu
speichern. … Die Kammer zeigte sich beeindruckt von der Machtfülle der britischen Behörden und wies auf die
Wahrscheinlichkeit einer Stigmatisierung von Unschuldigen durch ein System hin, das keinen Unterschied
zwischen Kriminellen zu Unschuldigen mache. Das Vereinigte Königreich wurde aufgefordert dieser Situation
abzuhelfen und den Klägern Schadensersatz zu zahlen."
Lesenswert zu diesem Thema ist auch der Artikel "Biometrischer Pass: Verstoss gegen die Menschenrechte.
Das Aufbewahren von Fingerabdrücken ist nicht zulässig. Speichern von Fingerabdrücken: Strassburger
Richter setzen Schranken" vom 15.04.2009 im Konsumentenmagazin "Saldo" (unter
http://www.freiheitskampagne.ch/pdf/Saldo_15042009.pdf ).
7. Durch eine biometrische Datenbank würde sich die Schweiz erpressbar machen
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie gefährlich diese Biometrie-Datenbank für die Schweiz
selber ist. Ausländische Staaten (speziell die USA) warten nur darauf, dass die Schweiz die biometrischen
Daten aller Schweizer Bürger in einer Datenbank sammelt. Sobald diese Biometrie-Datenbank steht, werden
die USA die Schweiz erpressen, um an diese Daten heranzukommen (via Datenaustausch, Onlinezugriffe
usw.). Ganz einfach mit der Drohung "wenn ihr uns keine Zugriffe auf diese Datenbank gebt, führen wir für
Schweizer Bürger als Strafe einfach wieder die Visa-Pflicht ein." Diese "Visapflicht-Drohung" können die
USA jedes Mal neu bringen, um an zusätzliche Daten heranzukommen und die Erpressung funktioniert so
laufend weiter.
Nachfolgend nur 2 Beispiele, wie es in der Praxis bereits läuft in Deutschland, Österreich und Dutzenden
weiterer Länder:
Beispiel 1: Zur Erpressung von Österreich durch die USA
Am 25.3.2009 machte die österreichische Zeitung "Die Presse" ein geheimgehaltenes Treffen zwischen
österreichischen Beamten (unter anderem aus dem Außen- und Innenressort) und Vertretern der USA,
darunter Mitarbeiter des Außen- und Heimatschutzministeriums und FBI-Ermittler, publik:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/464415/index.do?_vl_backlink=/home/index.do :
"25.03.2009. Visa-Drohung: USA wollen Österreichs Polizeidaten. US-Heimatschutz fordert Namen,
Adressen, Fingerabdrücke, DNA-Daten aus Ermittlerbeständen. Bei einer Weigerung droht
Österreichern die Visapflicht. Streng vertraulich trafen Anfang dieser Woche im zweiten Stock der
Herrengasse 13, einer Dependance des Außenministeriums, hochrangige Vertreter des USHeimatschutzministeriums
österreichische Kollegen aus mehreren Ministerien. Der brisante Wunsch der
USA: Österreich möge den Vereinigten Staaten dauerhaft und online Einsicht in ihre Polizeicomputer
gewähren. Namen, Adressen, Fotos und Fingerabdrücke der darin gespeicherten Personen sollen den USBehörden
zur Verfügung stehen. … Zwei Entwürfe für entsprechende bilaterale Abkommen liegen der
"Presse" vor. Für den Fall, dass sich Österreich weigert, derartige Daten weiterzugeben, hat die USAdministration
vorgesorgt: Sie droht unverblümt, für Österreicher bei der Einreise in die USA die
Visumpflicht wieder einzuführen. … Einmal über den Atlantik gesendet, findet das relativ strenge
österreichische Datenschutzgesetz auf die übermittelten Daten keine Anwendung mehr. Was die Amerikaner
mit den Informationen dann machen, bleibt ihnen überlassen. In Wien kündigten sie bereits an, die so
gewonnenen Daten "for any lawful service" einzusetzen. … Nach Angaben des Heimatschutzes
kooperieren bereits 25 Staaten mit den USA. Welche das sind, ist geheim. Die Daten, die in das System
gelangen, werden von den Amerikanern auch nicht auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Was bei Informationen
von Nachrichtendiensten problematisch ist, weil es dafür keinen Rechtsschutz gibt. So wurde etwa ein in
einem sensiblen Bereich tätiger Mitarbeiter des Flughafens Schwechat vom österreichischen
Verfassungsschutz aufgrund nachweislich falscher Geheiminformationen für nicht vertrauenswürdig
befunden und gekündigt. Problematisch ist der Datenverbund auch, weil Informationen 99 Jahre lang
gespeichert werden sollen. Weil auch Suchabfragen von Namen, die gar keine Treffer ergaben, 25 Jahre im
System bleiben, können reisefreudige Personen und auch Geschäftsleute nach mehreren Abfragen
automatisch zu Verdächtigen werden, befürchten Datenschützer. Bei der nächsten Einreise liege für den
kontrollierenden Beamten der Verdacht nahe, dass die vielen Abfragen der Vergangenheit wohl einen
speziellen Grund gehabt hätten. Das System produziere so seine Verdächtigen mit der Zeit selbst.
Unabhängig davon, ob zur geprüften Person etwas vorliege oder nicht."
Ein weiterer Enthüllungsartikel dazu erschien am 26.3.2009:
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/leitartikel/464400/index.do?
direct=464415&_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/464415/index.do&selChannel= (Artikel
mit dem Titel "Wer schützt die Bürger vor den USA? Österreich soll den US-Behörden Polizeidaten
zur Verfügung stellen. Und lässt sich erpressen. Warum?" vom 26.3.2009). Die Zeitung "Die Presse",
welche diesen Skandal publik machte, ist eine überregionale, bürgerlich-konservative österreichische
Tageszeitung, die zur Styria Media Group gehört ( http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Presse ).
Ebenfalls am 26.3.2009 veröffentlichte die APA eine Agenturmeldung über die ersten Reaktionen einiger
österreichischen Parteien. Siehe den Artikel:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/464673/index.do?
direct=464415&_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/464415/index.do&selChannel= (Artikel
mit dem Titel "Erpressungsversuch der USA" vom 26.03.2009). Die APA – Austria Presse Agentur ist die
größte nationale Nachrichtenagentur Österreichs mit Sitz in Wien sowie der führende
Informationsdienstleister des Landes ( http://de.wikipedia.org/wiki/Austria_Presse_Agentur ).
Unter http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090326_OTS0037 findet man die veröffentlichte
Presse-Stellungnahme der Partei BZÖ zu diesem Skandal.
Auch die grosse österreichische Tageszeitung "Der Standard" (
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Standard ) berichtete am 26.3.2009 darüber, siehe
http://derstandard.at/1237228488070/Datenschutz-Aufregung-um-US-Gier-nach-Austro-Daten?
sap=2&_pid=12485182 (Artikel mit dem Titel "Datenschutz: Aufregung um US-Gier nach Austro-
Daten." vom 26.3.2009). Darin steht zusätzlich die Information: "Seit dem Vorjahr können die Ermittler
in Deutschland, Österreich und Luxemburg auf diese Weise auch in den elektronischen
Fingerabdruckdateien ihrer Pendants stöbern.", d.h. unter diesen drei Staaten besteht offenbar bereits in
der Praxis das gegenseitige Stöbern in den Fingerabdruckdatenbanken der anderen.
Daraufhin wurden im österreichischen Parlament am 22.4.2009 zwei offizielle Anfragen an die
österreichische Regierung eingereicht mit "Fragen betreffend die Weitergabe von Polizeidaten an andere
Staaten im Lichte des Datenschutzes":
1. Schriftliche Anfrage von Nationalrat Harald Stefan (FPÖ) zusammen mit weiteren Abgeordneten mit 32
Fragen an die Bundesministerin für Inneres (siehe
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01743/pmh.shtml ). Die Antworten vom 22.6.2009
durch die Bundesministerin für Inneres findet man unter
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01799/pmh.shtml
2. Schriftliche Anfrage von Nationalrat Werner Herbert (FPÖ) zusammen mit weiteren Abgeordneten mit 34
Fragen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01745/pmh.shtml ). Die Antworten vom 19.6.2009
durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten findet man unter
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01759/pmh.shtml
Die Antworten der Regierung sind in beiden Fällen mehr oder weniger faule Ausreden, um die aufgeflogene
Sache kleinzureden. Die österreichische Regierung und die Regierungsparteien haben alles unternommen,
um den Skandal um dieses publik gewordene Geheimtreffen soweit wie möglich herunterzuspielen. Der
Skandal hat in der Zeit März bis Juni 2009 in Österreich Wellen geschlagen, scheint dann aber wieder etwas
in der Versenkung verschwunden zu sein.
Beispiel 2: Zum Zugriff der USA zu Fingerabdrücken und DNA in Deutschland
http://www.daten-speicherung.de/index.php/zugriff-der-usa-auf-deutsche-fingerabdruecke-und-dnageplant/
: "5. Mai 2009. Zugriff der USA auf Fingerabdrücke und DNA von Deutschen geplant. Ohne
parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang haben Wolfgang
Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) mit den USA ein Abkommen ausgehandelt, welches einer
ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und USGeheimdienste)
einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit
deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt
melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten
verdächtigen."
http://deinedatendeinemacht.wordpress.com/2008/03/11/datenaustausch-mit-den-usa-ohnedatenschutz
: "Heute wurde ein Vertrag zwischen Deutschland und den USA unterzeichnet, der
weitreichenden Datenaustausch vorsieht. Es geht dabei um folgende Daten:
Name, Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Fingerabdrücke
DNA-Profile
Nicht nur die Daten von Schwerverbrechern können dabei von 17′000 amerikanischen Behörden online
abgerufen werden, sondern jeder erkennungsdienstlich erfasste Bürger. Dies umfasst z.B. auch
Asylbewerber, bei Demonstrationen erfasste Bürger oder Visumantragssteller. Die (in amerikanischen
Behörden gespeicherten) Daten deutscher Bürger unterliegen dabei keinem Datenschutz, denn das
amerikanische Datenschutzgesetz bezieht sich explizit nur auf Daten von Inländern. Zudem enthält der
neu geschlossene Vertrag kaum konkrete Datenschutzbestimmungen und sieht keine unabhängige
Datenschutzkontrolle vor."
Hier geht es um das "Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität". Stellvertretend ein
kleiner Auszug aus der Parlamentsdebatte im Deutschen Bundestag vom 28.5.2009 (unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16224.pdf#P.24752 ):
********************************************************************************
Abgeordnete Gisela Piltz (FDP): "Schon vor über einem Jahr hat die FDP-Fraktion die Bundesregierung
nachdrücklich dazu aufgefordert, in Nachverhandlungen zu dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten
einzutreten, um insbesondere umfassende Datenschutzregelungen zu implementieren, eine gemeinsame
Definition terroristischer Straftaten bzw. schwerwiegender Kriminalität aufzunehmen, den Zugriff auf
Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern oder Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz auszuschließen und
den Rechtsschutz ausreichend zu gewährleisten. Nichts davon ist in den vorgelegten Gesetzentwürfen
auch nur ansatzweise angegangen worden."
Abgeordneter Jan Korte (DIE LINKE): "Es enthält Regelungen für den automatisierten Abruf von DNA- und
Fingerabdruckdaten sowie den Austausch von Daten terrorverdächtiger Personen. Mit diesem Abkommen
sollen personenbezogenen Daten, darunter DNA-Daten, einer unbegrenzten Zahl US-amerikanischer
Sicherheitsbehörden, darunter Geheimdiensten jeder Art, zugänglich gemacht werden. Via
Onlinezugriff werden Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden für US-Geheimdienste und
Sicherheitsbehörden geöffnet. Datenschutzvorkehrungen oder bürgerrechtliche Aspekte wie eine
Begrenzung der zu übermittelnden Daten oder eine Begrenzung der Speicherfristen sowie eine
wirkliche Zweckbindung sind hierin nicht vorgesehen. Das Abkommen zeichnet sich vielmehr durch eine
völlig haltlose Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit, unzureichende Zweckbindung, fehlende
Sicherungen oder effektiven Rechtsschutz aus. So werden neben Namen und Geburtsdaten auch
Identifikationsnummern und Fingerabdrücke gespeichert und ausgetauscht. Mehr noch: Über den Umweg
des Abkommens sollen nunmehr nicht nur in den USA, sondern auch in der Bundesrepublik Informationen
über „die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen
oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, die Gesundheit und das Sexualleben" gespeichert werden. Das
ist der grundrechtspolitische Dammbruch."
Abgeordneter Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Im März 2008 hat Herr Schäuble stolz
diesen Vertrag präsentiert. ... Und so ist es auch mit diesem Abkommen, einem Abkommen übrigens, zu dem
es bei seinem Bekanntwerden im März 2008 heftige Kritik von allen Seiten gab. Der Innenausschuss hat den
Bundesinnenminister damals auf die Defizite und Ungereimtheiten hingewiesen, Nachverhandlungen an
bestimmten Punkten verlangt und eine Information des Parlamentes gefordert. Nichts davon hat Herr
Schäuble erfüllt!"
********************************************************************************
Die Chronologie dieser Gesetzesvorlage findet man unter
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/193/19380.html . Im Juli 2009 entschied der deutsche
Bundesrat, dass die Bundesregierung mit den USA Nachverhandlungen aufnehmen muss mit dem Ziel der
Festlegung verbindlicher Begriffsdefinitionen sowie der Verbesserung des Datenschutzniveaus, weil der
aktuelle Gesetzesentwurf in vielfacher Hinsicht (Verletzung Persönlichkeitsschutz, Datenschutz usw.)
ungenügend ist (siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0637-09B.pdf ). Wolfgang Schäuble ist
somit mit seinem Versuch (vorerst zumindest) gescheitert, das ganze Abkommen hinter dem Rücken des
Parlaments still und leise durchzubringen und die Grundrechte der deutschen Bürger an die USA zu
verkaufen.
Auch die Schweizer Regierung ist drauf und dran, den gleichen Fehler zu begehen:
http://www.drs1.ch/www/de/drs1/sendungen/samstagsrundschau/142094.schweiz-soll-heikle-datenmit-
der-eu-austauschen.html : "14.9.2009. Schweiz soll heikle Daten mit der EU austauschen.
Grundsätzlich ist der Bundesrat daran interessiert, beim europäischen DNA-Datenaustausch mitzumachen.
Dies bestätigte Eva Zwahlen vom Bundesamt für Polizei gegenüber Schweizer Radio DRS. Der Bundesrat
ist am Austausch sensibler Daten mit anderen europäischen Ländern interessiert und prüft eine
Unterzeichnung des sogenannten Vertrags von Prüm, bei dem 14 EU-Staaten mitmachen. Der Vertrag
ermöglicht den Polizeibehörden grenzüberschreitend Zugriff auf die gesamten DNA- und
Fingerabdruck-Daten der Mitgliedstaaten. ... Schengen greift weniger weit. Der Vertrag von Prüm geht
weiter als der Vertrag von Schengen, bei dem die Schweiz bereits mitmacht. Mit Schengen werden nur
Fahndungsdaten ausgetauscht. Beim Vertrag von Prüm geht es um die gesamten Datenbanken mit DNAProfilen
und Fingerabdrücken. … Mit dem Vertrag von Prüm könnten Polizisten aus 14 EU-Staaten diese
sensiblen Daten abrufen."
Der beste Datenschutz in der Schweiz nützt nichts, wenn ausländische Behörden Zugriff auf diese Daten
erhalten. Was diese mit den abgerufenen Daten auf der anderen Seite der Landesgrenzen machen, kann
niemand mehr kontrollieren. Im schlimmsten Fall unterliegen diese Daten dort gar keinem Datenschutz
mehr, wie im Fall der USA, denn das amerikanische Datenschutzgesetz bezieht sich explizit nur auf Daten
von Inländern. Zudem: Wer wird in Zukunft sonst noch alles Zugang zu den privaten Daten auf solchen
zentralen Datenbanken erhalten? Wir haben keine Ahnung, wer in zehn Jahren die Herrschaftshoheit in den
diversen Staaten haben wird. Wer meint, er habe ja nichts zu verbergen: Unter falschem Regime reicht es,
eine abweichende Meinung zu haben, "die die Staatssicherheit gefährdet". In vielen Staaten gilt leider: "Es
ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat."
Doch es gibt für Regierungen, Geheimdienste und Verbrechensorganisationen diverse weitere Möglichkeiten,
wie man an die wertvollen biometrischen Daten von unschuldigen Bürgern anderer Staaten herankommen
kann, denn:
8. Biometrische Daten von Unschuldigen sind u.a. für Visumsfälscher sehr wertvoll
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2004254 : "11.2.2007. Fälschungssicher,
Missbrauch ausgeschlossen: die Worte des Staates bei der Einführung des elektronischen Ausweises. Er hat
unrecht. Lukas Grunwald wollte sich irren. Er wollte, dass sein Experiment fehlschlug. Dann werde alles gut,
hoffte er. Aber Lukas Grunwalds Versuch gelang. Es dauerte exakt 4,80 Sekunden. Den Ablauf hat er
protokolliert, auf die Hundertstelsekunde in einer Datei auf seinem Rechner gespeichert. ... „Dass es so
einfach ist, hätte ich nicht gedacht", sagt er zu seinem Kollegen Christian Böttger, der neben ihm im Büro
seiner Computerfirma steht. Die beiden haben in einer unscheinbaren Hildesheimer Wohnstraße etwas
vollbracht, was nach Angaben der Bundesregierung eigentlich unmöglich ist: die Daten eines deutschen
Reisepasses aus der Innentasche eines Sakkos zu stehlen, ohne den Pass zu sehen und ohne ihn zu berühren.
Christian Böttger, 46, trägt einen Bart und einen Doktortitel der Physik. Für gewöhnlich lässt er sich nicht
leicht aus der Ruhe bringen, aber nun ist er nervös; als er den Pass aus der Anzugjacke holen will, verhakt er
sich im Futter. „Jeder Datendieb kann das nachmachen", sagte er. ... Grunwald kann sich nicht vorstellen,
dass ein Schwarzmarkt für biometrische Daten lange auf sich warten lässt. Ein Grund: Ausländer, die
ein Visum für die Bundesrepublik beantragen, werden "biometrisch identifiziert": Foto und
Fingerabdruck werden mit den Datenbanken der Polizei abgeglichen. Biometrische Daten von
Unschuldigen werden für Visumsfälscher da schnell wertvoll."
9. Gefahr von Hackerattacken auf die Bundesverwaltung und andere behördliche Datenbanken
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4812/314116/d_n_4812_314116_314136.htm?
DisplayTextOid=314137 : "Kiener Nellen Margret (S, BE): ... Dieser wichtigen Kommissionsinitiative
haben wir in diesem Rat letzte Woche mit einer grossen Mehrheit Folge gegeben. ... Es geht um eine Prüfung
der Erweiterung dieser Datenbank, nachdem die Bundesverwaltung gerade in den letzten Monaten von einer
noch nie dagewesenen Hackerattacke betroffen war - eine Hackerattacke, vor der der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte im Vorfeld der Abstimmung zur Biometrie sehr gewarnt hatte.
Nun ist es möglich, auch diesen Bedenken noch Rechnung zu tragen."
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/13257549 : "26.10.2009. Hackerangriff. Virenattacke auf
das Aussendepartement. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) von
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ist Ziel einer Virenattacke geworden. ... Es habe sich um eine sehr
professionelle Virenattacke mit einer besonderen Software gehandelt, sagte EDA-Sprecher Georg Farago am
Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Damit hätten gezielt Informationen beschafft werden
sollen. Die Schadsoftware war äusserst gut versteckt und verursachte praktisch keine wahrnehmbaren
Störungen in der IT-Infrastruktur. Der Angriff wurde am vergangenen Donnerstag, 22. Oktober entdeckt. ...
Neben dem Informatikdienstleister des EDA sind auch das Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT)
sowie die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) des Bundes daran beteiligt. Die
Informatiker sind seit Freitag ununterbrochen im Einsatz. Wie die Virensoftware auf die Computer gelangen
konnten und ob bestimmte Abteilungen Ziel der Attacke waren, wollte Farago nicht sagen. Ebensowenig
äusserte sich der EDA-Sprecher über die mögliche Herkunft der Virenattacke. ... Bereits am Freitag hatte
eine Störung die Computer des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen
Finanzdepartements (EFD) und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
lahm gelegt. Es gebe aber keinen Zusammenhang zur Attacke auf das EDA, sagte Karolina Kohout,
stellvertretende Pressesprecherin des BIT, gegenüber 20 Minuten Online. ... Das EDA war zusammen mit
dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bereits Ende 2007 Opfer eines Hacker-Angriffs geworden.
Mitarbeiter des EDA und des Seco hatten in zwei Wellen über 500 E-Mails erhalten, die auf einen
vermeintlichen Fotowettbewerb hinwiesen. Klickten die Mitarbeiter dort auf ein Foto, um ihre Stimme für
den Wettbewerb abzugeben, luden sie einen Trojaner herunter, der Spionageprogramme nachlädt und
ausführt. Das schädliche Programm wurde damals von den gängigen Virenscannern nicht erkannt."
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/31676245 : "21.05.08. Bundesbeamte tappen in die
Hackerfalle. Womöglich ein ausländischer Geheimdienst steckt hinter einer grossangelegten Hackerattacke
auf das EDA und das SECO von Ende letzten Jahres. Getarnt war die Aktion als Fotowettbewerb. Jetzt
ermittelt die Bundeskriminalpolizei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
(EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben den Angriff bestätigt, wie Radio DRS
berichtet. Die Bundeskriminalpolizei macht wegen Verdachts auf Spionage polizeiliche Vorabklärungen. ...
Noch ist nicht klar, ob bei dem Angriff geheime Daten geklaut wurden. Brisant ist, dass die Aktion zwei
Bundesstellen traf, die unter anderem bei der Exportkontrolle für Waffen über sensible Daten verfügen. Das
Vorgehen der unbekannten Täter war so raffiniert wie professionell. Mit E-Mails und gefälschten
Internetseiten wurde ein Fotowettbewerb vorgegaukelt. Mehrere Angestellte der Bundesverwaltung
tappten blind in die Hackerfalle. Sie installierten so eine Software, die Computer und Netzwerk
ausspioniert. Die Verantwortlichen sind beunruhigt. «Was die Professionalität der Täter anbelangt, die den
Fokus auf ganz bestimmte Teile der Bundesverwaltung legten, und die ganze technische Infrastruktur die
aufgebaut werden musste - unter diesen Gesichtspunkten ist dies ein einzigartiger Fall», sagt Marc Henauer
von der Nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (MELANI) auf Radio DRS.
Das SECO war nach Angaben seiner Sprecherin Rita Baldegger vom Hacker-Angriff «praktisch nicht
betroffen». Nur rund ein halbes Dutzend Mitarbeitende hätten die betreffenden E-Mails geöffnet. ... Die EMail-
Nachrichten waren personalisiert, das heisst mit der korrekten Anrede des Empfängers versehen. Der
gefälschte Absender war eine Bundesstelle, die auf einen Fotowettbewerb hinwies. Um daran teilzunehmen,
wurde man dazu aufgefordert, einen in der E-Mail enthaltenen Link anzuklicken. Tat man dies, so öffnete
sich im Web-Browser eine täuschend ähnliche Kopie der Website besagter Bundesstelle. Unter der Rubrik
Fotowettbewerb wurden verschiedene Fotos gezeigt. Durch Anklicken konnte man dem Foto seiner Wahl die
Stimme geben. Dadurch lud man sich eine Screensaver-Datei auf den Computer, die Malware enthielt. Die
Art des Angriffs lässt gemäss MELANI auf eine professionelle und mit einigen finanziellen und technischen
Ressourcen ausgestatte Täterschaft schliessen. Die eingesetzte Malware sei vorerst durch keine gängige
Antiviren-Software erkannt worden. Gezielte Spionage via Internet bleibe von grosser Aktualität, heisst es
im MELANI-Bericht. Diese basiere auf politischen, militärischen und wirtschaftlichen Interessen. Bei den
Angreifern könne es sich um staatlich unterstützte oder auch um einzelne oder organisierte Akteure handeln.
Im Visier seien Regierungssysteme, insbesondere Informationen zu Verteidigungs- und Aussenpolitik."
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,7510025,00.html : "2.2.2009. Fingerabdruckscanner ist
unsicher. Reisepass: Hacker können Schwachstellen ausnutzen. Mehr Sicherheit - das war das Argument
für den elektronisch lesbaren Reisepass. Auf einem Chip sind zum Passfoto auch zwei Fingerabdrücke
gespeichert. Doch die Übertragungstechnik ist nicht sicher, Hackern bieten sich Angriffsmöglichkeiten,
und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist besorgt. Eine Situation, mit der jeder Bundesbürger
konfrontiert ist: Beim Antrag für den neuen Reisepass müssen alle Deutschen ihren Fingerabdruck abgeben.
Gunnar Porada hat diese Prozedur hinter sich und entdeckt: Die Daten sind nicht ausreichend geschützt. Der
Computer-Sicherheitsexperte, der professionell Unternehmen auf Schwachstellen in ihren Netzwerken
überprüft, könnte ohne großen Aufwand in den Behördenrechner eindringen, die Fingerabdrücke
mitlesen und manipulieren. Kriminellen bieten sich dadurch ungeahnte Möglichkeiten: "Letztlich hebeln
wir damit die Sicherheit aus, die wir uns eigentlich mehr erhoffen durch die Fingerabdrücke", sagt Porada:
"Wenn ich selber ein Schwerkrimineller wäre, könnte ich meine Fingerabdrücke im Reisepass von einer mir
ähnlich aussehenden Person eintragen. Dann könnte ich mit seinen Daten reisen, ich würde seinen Namen
und Identität annehmen, würde somit an allen Grenzposten vorbeikommen." ... Sicherheitslücken in
Behördenrechnern seien, wie bei allen Computern, nicht die Ausnahme, erklärt Gunnar Porada."
Und so weiter… Man könnte mit zusätzlichen Beispielen solcher (erfolgreichen) Hackerattacken
stundenlang weiterfahren. Einige weitere Müsterchen (allein aus den Jahren 2008 und 2009), wo Hacker
geheime Daten von Regierungsdatenbanken klauen konnten (z.B. "Hacker knacken das teuerste
Waffenprojekt der USA auf dem Pentagon-Computer" oder "Ein chilenischer Hacker hat sich Zugang
zu über sechs Millionen Daten seiner Regierung verschafft" oder "Jobbörse Monster werden bei einem
Hackerangriff 4,5 Millionen Datensätze ihrer Kunden gestohlen inklusive Nutzer-IDs und Passwörter,
E-Mail-Adressen, Namen und Telefonnummern" usw.), findet man unter
http://www.freiheitskampagne.ch/rfid-datenbanken-sind-besonders-gefaehrdet/
10. Gefahr durch Diebstahl und Weiterverkauf der biometrischen Daten durch eigene Mitarbeiter
Auch Beispiele solcher Fälle gibt es bereits genug, z.B. bei Bankkontodaten:
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/daten-dieb-ich-wurde-von-agenten-verschleppt-136361 :
"22.12.2009. Datenklauer Hervé Falciani (37). Daten von 130 000 soll er der Genfer Privatbank HSBC
geklaut haben, darunter 3000 Franzosen. Er soll zusammen mit seiner franko-libanesischen Geliebten
Georgina Mikhael (35) versucht haben, die Ware an andere Banken zu verkaufen. Unter anderem im Februar
2008 im Libanon. Als keine Bank kaufte, soll er die Daten dem deutschen und dem französischen
Geheimdienst angeboten haben."
http://www.blick.ch/news/wirtschaft/so-plante-frankreichs-meili-seinen-coup-136118 : "18.12.2009.
Der HSBC-Datendieb. So plante Falciani seinen Coup. Der Informatiker Hervé Falciani (37) klaute
Kundendaten bei der britischen Privatbank HSBC in Genf. Dabei überliess er nichts dem Zufall. Der HSBCAngestellte
Hervé Falcani bereitete seinen Coup genau vor. Anders als der Wachmann Christoph Meili, dem
bei der Schweizerischen Bankgesellschaft heisse Akten in die Hände fielen, schlug der Informatiker in seiner
Bank bewusst zu. Mit dem Ziel, Kundendaten zu Geld zu machen."
http://www.welt.de/wirtschaft/article5474439/Bankmitarbeiter-klaut-Daten-von-
Steuersuendern.html : "9.12.2009. Der Fall erinnert an Deutschlands Steuerstreit mit Liechtenstein. Ein
Archivar der fürstlichen Liechtensteiner Bank LGT hatte dem Bundesnachrichtendienst für 4,5 Mio. Euro
Kontodaten verkauft. Dies hatte 2008 zu spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder
geführt."
http://www.vaterland.li/index.cfm?ressort=wirtschaft&source=lv&id=6507 : "9.12.2009. Bankdaten
in Genf geklaut. Der Kieber der Schweiz heisst «Antoine». Nun hat auch die Schweiz ihren Fall Kieber:
Ähnlich wie in Liechtenstein, wo Heinrich Kieber, ein Angestellter der LGT Treuhand, Kundendaten
entwendete und ins Ausland verschacherte, soll ein Beschäftigter der HSBC Privat Bank in Genf Tausende
Kontodaten entwendet und der französischen Steuerfahndung übergeben haben."
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/775/433524/text/ : "19.2.2008. In der Affäre um
Steuerhinterziehung ist der Informant des Bundesnachrichtendienstes (BND) angeblich enttarnt worden. Die
amerikanische Zeitung Wall Street Journal nennt den vollen Namen eines Mannes, der sich inzwischen nach
Australien abgesetzt haben soll. Dem Blatt zufolge hat der Mann einst für das Liechtensteiner Bankhaus
LGT gearbeitet und dabei Daten über Hunderte Kunden mitgenommen. In den vergangenen 18 Monaten soll
der Mann seine Informationen den Steuerbehörden "auf mehreren Kontinenten" angeboten haben, unter
anderem in den USA. Die Zeitung nennt als Quelle eine Person, "die mit der Sache vertraut ist". Einer der
Autoren des Artikels, David Crawford, sagte bei N24, auch die US-Behörden hätten Daten gekauft und
arbeiteten seit einigen Monaten damit. ... Der BND hatte dem Mann 4,2 Millionen Euro für die CD mit
Kontodaten von mutmaßlichen Steuerflüchtlingen gezahlt."
11. Gefahr durch simplen Datenverlust durch eigene Mitarbeiter
http://info.kopp-verlag.de/news/der-fluch-des-fortschritts-alle-daten-ueber-kriminelle-sind-ingrossbritannien-
weg.html : "23.8.2008. In Großbritannien sind alle Daten über Kriminelle abhanden
gekommen. Während man in Deutschland über den illegalen Handel mit den Daten von Millionen
unbescholtenen Bürgern diskutiert, erlebt Großbritannien einen Super-GAU. In London sind die Daten
von 130'000 Kriminellen abhanden gekommen. Sie sind einfach weg. Und nun hat man Panik. In
Deutschland gibt es einen »Skandal« um die Weitergabe personenbezogener Daten. Das ist bekannt. Und die
Politiker beschäftigen sich mit dem Fall. Wirtschaftsminister Michael Glos brachte ein vollständiges
Handelsverbot von personenbezogenen Daten ins Gespräch, die Justizministerin Brigitte Zypries will die
Gewinne der Datenhändler abschöpfen. Solche Vorschläge sind politischer Alltag. Was aber macht man,
wenn brisante Daten nicht verkauft werden, sondern einfach verschwinden? In Großbritannien ist ein USBStick
mit den Daten von 84'000 Häftlingen, 10'000 Schwerverbrechern und zehntausenden weiteren Daten
Krimineller einfach verloren gegangen. Man hat nun Angst davor, dass zehntausende Häftlinge die
Regierung auf Schadensersatz verklagen. Denn die Daten sind auf dem USB-Stick nicht verschlüsselt. Und
ein jeder Finder des USB-Sticks hätte den freien Zugriff auf alle Datensätze. Da gibt es Datensätze über
Sexualstraftäter, Datensätze über potentielle Terroristen und Datensätze über Personen, die observiert
werden. Der britische Telegraph berichtet nun, dass der britische Steuerzahler wohl nun jedem Kriminellen,
der wegen der Datenschlamperei ein Gerichtsverfahren anstrenge, Schmerzensgeld zahlen müsse, weil
Rechte verletzt und die Datensicherheit grob fahrlässig gehandhabt worden sei. Dummerweise reiht sich
der peinliche Vorfall ein in eine Reihe ähnlicher Vorkommnisse. Seit 2003 werden nun mindestens 88
USB-Sticks mit geheimen oder streng vertraulichen Daten bei den Regierungsbehörden vermisst. Nun
sollten deutsche Leser nicht hochmütig über die Datenschlamperei der Briten lächeln. Denn ganz zaghaft
kommen in diesen Tagen Meldungen an die Öffentlichkeit, dass es solche Datenschlampereien auch in
deutschen Justizkreisen gibt, Beispiel Rheinland-Pfalz: Dort sind persönliche Daten aus der
Jugendstrafanstalt Schifferstadt auf der Straße gefunden worden. Ein Pfortenbuch mit den Namen von
mehr als 150 Anwälten, rund 200 jugendlichen Häftlingen und zahlreichen Ermittlern geriet in die falschen
Hände. In dem Kalender seien Besuche von Anwälten bei ihren Mandaten vermerkt worden, heißt es. Man
hatte die Unterlagen nicht korrekt entsorgt."
Und so weiter, und so weiter… Man könnte mit weiteren Beispielen auch hier stundenlang weiterfahren.
Einige weitere Müsterchen (allein aus den Jahren 2008 und 2009), wo Mitarbeiter des Staates geheime Daten
ganz einfach irgendwo in der Öffentlichkeit verloren haben (z.B. "Das britische Innenministerium hat
jüngst einen Laptop bei Ebay verkauft inklusive vertraulicher Daten aus dem Ministerium mit
unverschlüsselten Daten von 25 Millionen Kindergeldempfängern inklusive deren
Bankverbindungen." oder "Britsche Behörden verlieren Daten von 3 Millionen
Führerscheinanwärtern" oder "Bank of Ireland verliert 31′000 Kundendatensätze" oder "USamerikanische
Bank of New York Mellon verliert Magnetband mit 4,5 Millionen Kundendaten" usw.),
findet man unter http://www.freiheitskampagne.ch/rfid-datenbanken-sind-besonders-gefaehrdet/
=> Fazit: Bei einem Verzicht auf das Obligatorium der zentralen Datenspeicherung würde das
schweizerische Ausweiswesen nicht etwa geschwächt, sondern die Schweiz schützt sich im Gegenteil
dadurch staatspolitisch vor dem grossen Gefahrenpotential einer solchen zentralen Datenspeicherung der
biometrischen Daten ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger. Genauso wie dies mit Ausnahme von vier alle
anderen Staaten weltweit machen, die auf diese zentrale Datenspeicherung verzichten. Von den Aufbau- und
Unterhaltskosten ganz zu schweigen. Die Gefahr von Erpressungen, Hackerattacken, Datenverkauf durch
Mitarbeiter, Datenverlust beim Transport usw. kann die Schweiz nur verhindern, indem sie gar keine
Biometrie-Datenbank betreibt. Die simpelste Regel des Datenschutzes lautet bekanntlich: Erst gar keine
Datenbank erstellen. Das beugt Hackerangriffen und Missbrauch am Effizientesten vor.
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